Medienmitteilung

CVP: An den Taten sollt ihr sie messen

Die CVP hat heute – unter dem Druck der Öffentlichkeit – ihre Vorstellungen für eine Aktienrechtsrevision als Gegenvorschlag zur Minder-Initiative präsentiert. Die SVP zweifelt an der Tauglichkeit…

Die CVP hat heute – unter dem Druck der Öffentlichkeit – ihre Vorstellungen für eine Aktienrechtsrevision als Gegenvorschlag zur Minder-Initiative präsentiert. Die SVP zweifelt an der Tauglichkeit der Vorschläge. Die CVP muss nun in den wichtigen Punkten der Revision endlich Farbe bekennen. Bisher kämpfte die SVP mehr oder weniger alleine für ein griffiges Aktienrecht. Dazu gehören zwingend die jährliche Wiederwahl der Verwaltungsräte und eine Stärkung der Aktionärsrechte. Nur so können Exzesse bei den Bezügen und Boni wirkungsvoll bekämpft werden. Ungelöst bleibt auch das Problem der volkswirtschaftlichen Risiken, welche von den Grossbanken ausgehen. Im Ständerat haben CVP und FDP im vergangenen Jahr sinnvolle Massnahmen zur Problemlösung im Bereich der Systemrisiken verhindert.

Für die SVP ist klar, dass es Massnahmen gegen Exzesse bei Boni und Bezügen braucht. Die SVP möchte dieses Problem über eine bessere Kontrolle von Verwaltungsräten und Managern durch die Aktionäre als Inhaber von börsenkotierten Unternehmen erreichen. Deshalb fordert sie seit langem ein griffiges Aktienrecht, das z.B. über die jährliche Wahl der Verwaltungsräte sowie eine Stärkung der Aktionärsrechte sicherstellt, dass allfällige Exzesse durch die Aktionäre unterbunden werden können. Zudem fordert die SVP insbesondere bei Banken, die wegen ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung im Krisenfall durch den Bund gerettet werden müssten, eine Anpassung der Saläre an die langfristige Unternehmensperspektive sowie eine Einzahlung von allfälligen Boni auf Sperrkonten, welche erst nach einigen Jahren freigegeben werden, wenn keine Bundeshilfe beansprucht wurde. Weiter drängt die SVP auf rasche Massnahmen zur Minderung der volkswirtschaftlichen Systemrisiken des Finanzplatzes. Die SVP-Fraktion hat im vergangenen Herbst ihre diesbezüglichen Forderungen in einer Motion bekräftigt:

1. Reduktion der volkswirtschaftlichen Risiken mittels entsprechender Strukturvorgaben für die Finanzinstitute.

2. Reduktion der Haftungsrisiken von Schweizer Banken für die Geschäftstätigkeit von Tochtergesellschaften und Niederlassungen im Ausland.

3. Bei Banken, die wegen ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung und Grösse im Krisenfall durch den Bund gerettet werden müssten, ist dafür zu sorgen, dass eine Salärstruktur mit einer längerfristigen Unternehmensperspektive eingeführt wird. Dabei sind die variablen Lohnanteile (Gratifikationen, Boni, Mitarbeiterbeteiligungen usw.) auf Sperrkonten zu deponieren. Diese dürfen erst nach einigen Jahren an die Mitarbeitenden ausbezahlt werden, sofern die Bank bis dahin keine Bundeshilfe beansprucht hat. Vor einer Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln sind die Mittel der Sperrkonten zur Abdeckung der Verluste zu verwenden.

 
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