Medienmitteilung

CVP, FDP und SP verhindern Ausschaffung krimineller Ausländer

Wie im Ständerat, sind die Vertreter von CVP und FDP nun auch in der nationalrätlichen Kommission eingeknickt und verhindern damit eine wirksame Umsetzung der von Volk und Ständen vor über vier Jahren angenommenen Ausschaffungsinitiative.

Wie im Ständerat, sind die Vertreter von CVP und FDP nun auch in der nationalrätlichen Kommission eingeknickt und verhindern damit eine wirksame Umsetzung der von Volk und Ständen vor über vier Jahren angenommenen Ausschaffungsinitiative. Damit können kriminelle Ausländer weiterhin nicht konsequent ausgeschafft werden. Schliesst sich das Plenum des Nationalrates dieser Position an, wird das Volk mit der Durchsetzungsinitiative das letzte Wort haben.

Die zuständige Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat sich heute dem untauglichen Konzept des Ständerates angeschlossen, welches sich am von Volk und Ständen im Jahr 2010 klar abgelehnten Gegenentwurf zur Ausschaffungsinitiative orientiert. Mit der Einführung einer sogenannten Härtefallklausel kann jede Ausschaffung verhindert werden. Damit bleibt bestenfalls der heutige, unbefriedigende Zustand bestehen. Nur gerade rund 500 kriminelle Ausländer können derzeit pro Jahr in ihre Heimat ausgewiesen werden. Volk und Stände wollten diese Missstände mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative beseitigen. Darum haben sie beschlossen, dass eine Ausschaffung bei schweren Straftaten zwingende Folge einer Verurteilung ist. Bis zu 18‘000 verurteilte ausländische Straftäter könnten so endlich ausgewiesen werden.

Bisher hatte sich der Nationalrat auf eine Kompromisslösung verständigt, die auf der von der SVP lancierten Durchsetzungsinitiative basierte. Nun sind die Vertreter von CVP und FDP auch hier eingeknickt und stellen sich zusammen mit den linken Parteien gegen die Umsetzung des Volkswillens. Sie unterstützen damit die Verhätschelung schwer krimineller Ausländer und nehmen die Opfer nicht ernst.

Sollte der Nationalrat in der Frühjahrssession diese Kehrtwende bestätigen, ist es am Volk, die Ausschaffung krimineller Ausländer mit der Durchsetzungsinitiative endlich sicherzustellen. Diese Initiative ist sofort und direkt anwendbar:

  1. Eine Ausschaffung der Täter ist bei schweren Delikten (wie z.B. Mord, Raub, Vergewaltigung usw.) zu vollziehen, unabhängig davon, ob ein Täter vorbestraft war oder nicht.
  2. Eine Ausschaffung ist zudem vorgesehen bei Wiederholungstätern in Bezug auf Delikte, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit in besonderem Masse beeinträchtigen (z.B. Bedrohung von Behörden, Entführung, Brandstiftung usw.).

 

 
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