Der Bericht der ad hoc Subkommission der GPK zum Swisscom-Entscheid des Bundesrats enthält keine neuen Fakten. Es ist lediglich eine chronologische Auflistung der Geschehnisse, bestenfalls geeignet…
(SVP) Der Bericht der ad hoc Subkommission der GPK zum Swisscom-Entscheid des Bundesrats enthält keine neuen Fakten. Es ist lediglich eine chronologische Auflistung der Geschehnisse, bestenfalls geeignet für das Archiv. Die Wertungen der vom Bundesrat getroffenen Entscheide und eingeleiteten Massnahmen sind im Bericht wie erwartet politisch einseitig gefärbt und dürftig. Die SVP wird sich weiterhin für einen Verkauf der Bundesbeteiligungen an der Swisscom einsetzen.
Die SVP-Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats haben im Dezember richtig entschieden, als sie auf die Einsitznahme in der ad hoc Subkommission verzichtet haben. Denn der damalige GPK-Präsident, Nationalrat Hugo Fasel, nahm bereits vor der Untersuchung der Swisscom-Entscheide eine Vorverurteilung von Bundesrat Blocher in der Öffentlichkeit vor und war somit als Mitglied der Subkommission befangen. Das Ergebnis des Berichts ist entsprechend gefärbt und insgesamt wenig ergiebig. Er richtet sich weitgehend gegen den Gesamtbundesrat, zielt aber unterschwellig auf einen bestimmten Bundesrat, was nicht gerechtfertigt ist. Der teure Bericht ist somit bestenfalls für das Archiv tauglich. Ausser Spesen nichts gewesen.
Was man schon immer wusste und im Bericht bestätigt wird, ist die Tatsache, dass sich der Gesamtbundesrat offenbar über einen längeren Zeitraum abermals mit der Bundesbeteiligung an der Swisscom beschäftigt hat. Von einem überhasteten Entscheid zum Verkauf der Bundesbeteiligung kann somit keine Rede sein. Der Bundesrat hat mit seinem guten Entscheid jedoch verhindert, dass Milliarden Franken Volksvermögen falsch ausgegeben wurden. Damit hat der Bundesrat nach unerklärlich langem Zögern im letzten Moment doch noch Führung gezeigt und Fehler der Swisscom korrigiert. Aus diesem Grund hat die SVP in der GPK Anträge für zwei Kommissionsmotionen gestellt. Der Bundesrat wird darin aufgefordert, auch in Zukunft dafür zu sorgen, dass die bundeseigenen Unternehmungen keine übermässigen unternehmerischen Risiken, insbesondere durch Auslandaktivitäten, eingehen können. Im Weiteren wird der Bundesrat aufgefordert, in einem Bericht darzulegen, welche unternehmerischen Beteiligungen der Bund aufweist, aus welchen Gründen diese eingegangen wurden, ob diese Gründe heute noch bestehen sowie wie und wann sich der Bundesrat von denjenigen Beteiligungen trennen will, für deren Halten keine Gründe mehr bestehen. Die Anträge wurden von der GPK zwar verworfen, werden nun aber als Vorstösse der SVP-Fraktion im Parlament eingereicht.
Wichtig ist, dass der Bundesrat vorwärts geht. Die SVP wird sich weiterhin für einen Verkauf der Bundesbeteiligungen an der Swisscom einsetzen. Auch die Frage nach anderen Bundesbeteiligungen muss gestellt werden, insbesondere der SUVA und RUAG.
Bern, 28. März 2006