Medienmitteilung

Der SVP bleibt nur der Weg über eine Volksinitiative

Der Nationalrat hat heute zwei weitere parlamentarische Initiativen der SVP zur Klärung des Verhältnisses von Landesrecht und Völkerrecht verworfen.

Der Nationalrat hat heute zwei weitere parlamentarische Initiativen der SVP zur Klärung des Verhältnisses von Landesrecht und Völkerrecht verworfen. Bereits in der vergangenen Woche hatte es der Rat abgelehnt, zur bewährten Regelung zurückzukehren, dass die Bundesverfassung oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist. In den letzten Jahren wurde durch verschiedene politische und richterliche Entscheide dem internationalen Recht immer stärker Vorrang vor dem demokratisch legitimierten Schweizer Recht gegeben. Der parlamentarische Weg zur Behebung dieses Missstandes und zur Wiederherstellung der Rechtssicherheit wurde der SVP damit verwehrt. So bleibt nur der Weg über eine Volksinitiative. Die SVP-Delegiertenversammlung wird am 25. Oktober 2014 einen Grundsatzentscheid zur Lancierung einer solchen Initiative fällen.

Im Oktober 2012 hatte das Bundesgericht in einem Entscheid festgehalten, dass auch nicht zwingendes Völkerrecht der Bundesverfassung generell vorgehen soll. Damit wurde der traditionelle Vorrang der demokratisch legitimierten Bundesverfassung gegenüber dem internationalen Recht ausgehebelt. Dieser Entscheid bildete den Höhepunkt einer seit längerem von Politikern und Rechtsprofessoren verfolgten Strategie, Volksentscheide nicht mehr oder nur noch bruchstückhaft umzusetzen. In die gleiche Richtung geht der immer grössere Einfluss internationaler Organisationen und Gerichte, wie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), auf das schweizerische Recht. Der Gesetzgeber kann immer weniger bestimmen, welches Recht in der Schweiz gilt. Über ein institutionelles Abkommen mit der EU soll die Schweiz in Zukunft in allen wichtigen Bereichen zwingend EU-Recht übernehmen, und EU-Richter sollen entscheiden, wie die Abkommen zwischen der Schweiz und der EU auszulegen sind.

Volksinitiative ausgearbeitet

Die SVP hat deshalb vor kurzem ein Initiativprojekt vorgestellt, das dem schweizerischen Recht wieder den Vorrang einräumt. Mit der Volksinitiative „zur Umsetzung von Volksentscheiden – Schweizer Recht geht fremdem Recht vor“ soll die Schwächung und Aushebelung der Volksrechte bekämpft werden. Die Umsetzung und Durchsetzung der Verfassung soll nicht mehr mit dem Hinweis auf internationales Recht verhindert werden können. Widerspricht ein Staatsvertrag der Verfassung, muss er neu ausgehandelt oder, wenn dies nicht geht, gekündigt werden; neue Staatsverträge, die der Verfassung widersprechen, dürfen selbstverständlich gar nicht erst abgeschlossen werden. Vorrang gegenüber der Bundesverfassung soll – wie es schon jetzt in der Verfassung steht – nur das zwingende Völkerrecht haben. Damit dieser Begriff aber nicht immer weiter ausgedehnt wird, ist er in Anlehnung an das Wiener Übereinkommen von 1969 über das Recht der Verträge zu definieren.

Am kommenden 25. Oktober werden die Delegierten der SVP Schweiz einen Grundsatzentscheid zur Lancierung einer solchen Volksinitiative fällen, nachdem der Nationalrat die Türe für eine Lösung über den parlamentarischen Weg definitiv zugeschlagen hat. Damit kann für die Zukunft wieder Rechtssicherheit hergestellt werden.

 

Lesen Sie dazu auch den Artikel von Kantonsrat Prof. Hans-Ueli Vogt im neuen Klartext.

 
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