Der Widerstand der SVP trägt Früchte

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) fordert vom Bundesrat Nachverhandlungen beim institutionellen Rahmenvertrag mit der EU. Zudem verlangt die Kommission Klärung in verschiedenen Punkten, etwa beim Beihilfenverbot.

Es ist in erster Linie dem ungebrochenen Widerstand der SVP zu verdanken, dass die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) den vorliegenden Entwurf zum institutionellen Rahmenabkommen mit der EU (InstA) als ungenügend betrachtet. Sie weist den Entwurf mit der Auflage an den Bundesrat zurück, ein Verhandlungsergebnis zu präsentieren, das die roten Linien respektiert – dies insbesondere beim Lohnschutz und beim Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union von 1972 bezüglich Staatsbeihilfen.

Klares Nein zur Unionsbürgerrichtlinie
In ihrer Stellungnahme stellt die Kommission zudem weitere Forderungen an den Bundesrat. So soll er die Rolle des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) im Verhältnis zu anderen Abkommen der Europäischen Union prüfen. Zudem drängt sich laut WAK-N eine eingehendere Analyse des Beihilfenverbotes der EU auf, um die Konsequenzen für das Schweizer Subventionsrecht, den Service Public und auf das föderale System der Schweiz abschätzen zu können. Zumal Expertengutachten davor warnen, dass das Beihilfenverbot den Föderalismus beendet, weil es unter anderem in die Steuerhoheit der Kantone eingreift. Die WAK-N verlangt weiter eine klare Antwort auf die Frage, ob die Schweiz die Unionsbürgerrichtlinie mit dem vorliegenden Rahmenabkommen übernehmen muss. Gleichzeitig macht die Kommission klar, dass sie eine Übernahme dieser Richtlinie ablehnt.

Die SVP lehnt das InstA entschieden ab
Einen Antrag der SVP, wonach der Bundesrat auf eine Unterzeichnung des InstA verzichten soll, lehnte die WAK-N ab. Die SVP Schweiz lehnt das InstA mit der EU entschieden ab. Es verstösst gegen grundsätzliche Werte und Interessen der Schweizer Bürger und der schweizerischen Wirtschaft. Die Unterzeichnung des InstA wäre staatspolitisch verwerflich. Insbesondere die Verpflichtung zur dynamischen (= automatischen) Rechtsübernahme und die Übernahme der EU-Gerichtsbarkeit sind existenzielle Verstösse gegen unsere Staatsverfassung und verletzen in krasser Weise die jahrhundertealten tragenden staatspolitischen Grundwerte der schweizerischen Eidgenossenschaft, die auch in der Bundesverfassung verbrieft sind. Das Abkommen höhlt die direkte Demokratie aus, missachtet die schweizerische Unabhängigkeit, die Neutralität und den Föderalismus und gefährdet die Schweizer Wohlfahrt. Das InstA käme einer Preisgabe der Schweiz gleich.

 
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