Das aktuelle Covid-19-Gesetz räumt dem Bundesrat bei der Bekämpfung der Covid-19-Epidemie besondere rechtliche Befugnisse ein. So kann er selbstständig Massnahmen anordnen, wenn das Ziel im ordentlichen oder dringlichen Gesetzgebungsverfahren nicht rechtzeitig erreicht werden kann. Laut Gesetz hat er die Kantone und die Sozialpartner betreffend ihrer Zuständigkeiten „einzubeziehen“, das Parlament regelmässig zu „informieren“ und die Kommissionen zu „konsultieren“. Die Entscheidungskompetenz liegt aber allein beim Bundesrat.
Wie die letzten Monate gezeigt haben, trifft der Bundesrat zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie sehr schwerwiegende volkswirtschaftliche Entscheide. Das Parlament, die Kantone und das Volk können aufgrund der Dringlichkeit der Umsetzung der Massnahmen ihre gesetzgeberischen Kompetenzen aber seit fast einem Jahr nicht mehr wahrnehmen. Zwar informiert der Bundesrat die Kantone, die Sozialpartner, das Parlament und die Kommissionen (sehr kurzfristig) und lässt ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme, diese wird in seinen Entscheiden jedoch kaum berücksichtigt. Der bewährte demokratische und föderalistisch aufgebaute Gesetzesprozess der Schweiz wurde für Covid-19 eliminiert und der Bundesrat wird zum alleinigen Gesetzgeber auch für Massnahmen, welche erhebliche volkswirtschaftliche Auswirkungen haben wie Schliessungen von Betrieben und Verbote für ganze Berufsgruppen.
Deshalb wird Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher heute den folgenden, von der SVP-Fraktion unterstützten Vorstoss einreichen, der in der Wirtschaftskommissionssitzung vom 26. Februar 2021 behandelt werden soll.
Neu soll der Artikel 1 „Gegenstand und Grundsätze“ im Covid-19-Gesetz durch den folgenden Absatz 4bis ergänzt werden:
„Vor dem Erlass von Massnahmen mit bedeutenden volkswirtschaftlichen Auswirkungen wie Berufsverbote oder Betriebsverbote hat er (der Bundesrat) die Zustimmung der zuständigen parlamentarischen Kommissionen einzuholen.“
Die unbefriedigende aktuelle Alleinherrschaft des Bundesrates soll damit eingeschränkt werden. Die demokratisch legitimierten Vertreter des Volkes in den parlamentarischen Kommissionen sollen ab sofort gewichtigen Entscheidungen, wie sie Tätigkeitsverbote von ganzen Berufsgruppen oder Branchen darstellen, zustimmen müssen. Da sich die Kommissionen analog den Zusammensetzungen der jeweiligen Eidgenössischen Räte zusammensetzen, gelten sie als deren Abbild. Bereits heute fällen die Kommissionen in anderen Belangen Entscheide als Vertreter der eidgenössischen Räte. Im Gegensatz zum Parlament sind Kommissionen innert kurzer Zeit einberufbar und beschlussfähig. Ihre Zustimmungsentscheide können deshalb rasch erfolgen.
Indem der Bundesrat für Schliessungen und andere schwerwiegende volkswirtschaftliche Massnahmen vorgängig eine Zustimmung der jeweiligen Kommissionen benötigt, wird der eigentliche Gesetzgeber, das Parlament, wieder verstärkt in die Covid-19-Massnahmen eingebunden. Der aktuellen Alleinherrschaft des Bundesrats wird einen Riegel geschoben und das bewährte demokratische System der Schweiz wenigstens zum Teil wieder hergestellt.