Medienmitteilung

Die anderen Parteien wollen das Erfolgsmodell der Schweiz preisgeben: Die konkreten Nachteile für die Wirtschaft und Landwirtschaft des geplanten EU-Unterwerfungsvertrags

Die SVP-Delegation der Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) hat 22 Anträge eingereicht, um die Position der Schweiz gegenüber der EU klarzustellen und gleichzeitig die Selbstbestimmung unseres Landes und die wirtschaftspolitischen Grundlagen unseres Erfolgsmodells zu sichern. Die anderen Parteien hingegen akzeptieren die Preisgabe der Schweiz.

An ihrer Medienkonferenz betonten die drei Nationalräte Magdalena Martullo-Blocher (Mitglied der WAK), Céline Amaudruz (Mitglied der WAK) und Marcel Dettling (Vize-Präsident SVP Schweiz) die schwerwiegenden Folgen eines Rahmenabkommens für die Wirtschaft und die Landwirtschaft.

Magdalena Martullo-Blocher, Nationalrätin und WAK-Mitglied: «Die Gründe für den Erfolg der Schweiz sind gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, Rechtssicherheit, eine selbstverantwortliche Staatsordnung und die funktionierende Sozialpartnerschaft. Diese Vorteile hat sich die Schweiz dank ihrer Unabhängigkeit erarbeitet. Es wäre ruinös, diesen Handlungsspielraum aufzugeben. Mit einer institutionellen Anbindung an die überschuldete und überregulierte EU verliert die Schweiz ihre guten Rahmenbedingungen und büsst an Wirtschaftskraft ein.»

Marcel Dettling, Nationalrat und Landwirt: «Mit dem Bückling vor den EU-Bürokraten geben wir unsere eigenständige Landwirtschaftspolitik auf. Die EU regiert vom Hof bis auf den Teller durch. Sie will bestimmen, was angebaut wird und was der Konsument auf dem Teller hat. Das ist eine völlige Unterjochung.»

Céline Amaudruz, Nationalrätin und WAK-Mitglied: «Die Wirtschaftsverbände begründen den Vorteil einer institutionellen Anbindung an die EU damit, dass die Rechtssicherheit dadurch erhöht würde. Das Gegenteil ist der Fall: Die Schweiz würde sich auf Gedeih und Verderb in grossen Teilen der Rechtssetzung der EU ausliefern. Dies kommt einer massiven Verschlechterung der Rechtssicherheit gleich. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingen der Schweiz sind jenen der EU überlegen.»

Der Wirtschaft drohen konkrete Nachteile:

  • Ausweitung der Flankierenden Massnahmen: Zusätzliche Arbeitsmarktkontrollen führen zu Mehraufwand und höherer Bürokratie in den Unternehmen.
  • Zusätzliche Zugeständnisse an Gewerkschaften bezüglich Ausweitung der allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge: Tiefere Quoren für Allgemeinverbindlichkeit. Vollabdeckung auch in Branchen, welche heute noch keine Gesamtarbeitsverträge kennen.
  • Anstehender Beitritt zur «Europäischen Säule sozialer Rechte» mit EU-Kündigungsschutz, Mindestlöhnen, etc.
  • Anpassungen und umfangreichere Deklarationspflichten im Lebensmittelbereich führen zu Einschränkungen (z.B. Zucker-/Fettkonsum), Verteuerungen und zusätzlicher Bürokratie.
  • Europäische Umweltziele (-90% CO2, Methan und Stickoxide bereits bis 2040) werden mitübernommen. Zusätzliche Investitionen und Verteuerungen für die Industrie.
  • Jegliche wirtschaftliche Zusammenarbeit steht neu unter dem EU-Beihilferecht und muss entsprechend bewilligt werden. Hohe wirtschaftliche Unsicherheit!
  •  Massive Mehrbelastung des Bundeshaushaltes mit Kohäsionsmilliarden, Beiträgen an die europäischen Informationssysteme und an die Bildungsinstitutionen. Höhe unbekannt und von der EU quantifiziert! Führt zu mehr Steuern und Abgaben für Private und Unternehmen.
  • Einwanderung in die Sozialhilfe wird erleichtert: Daueraufenthaltsbewilligung für alle bereits ab 5 Jahren (auch für zukünftige neue EU-Länder), Arbeitslosen muss neu eine «Schuld» bewiesen werden, um sie abzulehnen. Führt zu höheren Lohnabzügen für Arbeitnehmende und Unternehmen.
  • Hohe Rechtsunsicherheit durch die Ausgleichsmassnahmen (Strafmassnahmen), welche in irgendeinem anderen Abkommen getroffen werden können. Sie können etwa zur Aussetzung des MRA (Abbau technischer Handelshemmnisse) führen.
  • Umwälzung des Schweizer Strommarktes und Anschluss an den teureren EU-Strommarkt. Eine «Grundversorgung» ist in der EU nur für die wirtschaftlich Schwächsten vorgesehen!
  • Beihilfe und dynamische Rechtsübernahme gelten für ein zukünftiges Finanzdienstleistungsabkommen. Dann wären Kantonalbanken, SUVA und Gebäudeversicherungen z.B. nicht mehr möglich.
  • Das Freihandelsabkommen von 1972 würde bei einer Modernisierung als Binnenmarktabkommen deklariert und übernimmt dann die EU-Beihilferegelung und dynamisches EU-Recht in allen Wirtschaftsbereichen und auch bezüglich Steuerfreiheit der Schweiz.

 

Das Ende der Schweizer Landwirtschaft

Das EU-Verhandlungsmandat hat aber auch für unsere Landwirtschaft und damit auch für die Konsumentinnen und Konsumenten drastische Folgen:

  • Umerziehung der Bevölkerung über höhere Steuern: Zur EU-Strategie «vom Hof auf den Tisch» gehört die Anpassung der Steuersysteme, damit die aus Sicht der EU-Kommission schädlichen Lebensmittel in Punkto Nutzung natürlicher Ressourcen, Umweltverschmutzung, Treibhausgasemissionen und anderer externer Umwelteffekte über den Preis abgegolten werden. Diese Umerziehung der Bevölkerung soll mit entsprechend höheren Mehrwertsteuersätzen erfolgen. Auch will die EU-Kommission mitbestimmen, was beim Konsumenten auf den Teller gelangt. Sie macht in ihrer Strategie keinen Hehl daraus, dass sie eine hauptsächlich pflanzliche Ernährung zum Ziel hat. Die Fleischwerbung soll massiv eingeschränkt werden. Auch will sie den gläsernen Bauern schaffen. Die Kommission will Rechtsvorschriften machen, um ihr Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen in das Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe umzuwandeln, über das auch Daten zu den Zielen der Strategie «vom Hof auf den Tisch» und der Biodiversitätsstrategie und anderer Nachhaltigkeitsindikatoren erhoben werden sollen. Das wäre das Ende der eigenständigen Schweizer Ernährungspolitik. Deshalb muss hier entschieden entgegengetreten werden.
  • Grenzschutz entfällt: Die automatische Übernahme von EU-Recht führt dazu, dass die Schweiz bei landwirtschaftlichen Zöllen, Kontingenten und deren Bewirtschaftung Konzessionen machen muss. Der Grenzschutz ist für die Schweizer Landwirtschaft jedoch von grösster Bedeutung. Was die Lockerung des Grenzschutzes bedeutet, sehen wir beim Käse. Als ehemalige Exportnation beim Käse sind wir heute so weit, dass der Import von Käse in die Schweiz höher ist als der Export. Zudem drückt die Lockerung des Grenzschutzes die Milchpreise extrem. Die Milchbauern leiden heute massiv unter dem damaligen Entscheid. Anders beim Fleisch: Hier konnte der Grenzschutz bis anhin erfolgreich verteidigt werden. Dank dieses Grenzschutzes haben die Bauern faire Preise beim Fleisch. Eine Lockerung hätte massive negative Auswirkungen auf die finanzielle Lage der Schweizer Bauern und auf den Selbstversorgungsgrad im Bereich Fleisch.
  • Verschlechterung des Tierwohls und der Deklaration von Produktions- und Transportformen: Die Schweizer Vorschriften wie die Tierschutzverordnung sind um ein Vielfaches strenger als jene der EU. Deshalb sind heute beispielsweise Tiertransporte auf der Strasse aus der EU durch die Schweiz verboten. Das ändert sich, wenn wir automatisch EU-Recht übernehmen müssen.
  • Zuckersteuer: Die EU will eine Zuckersteuer einführen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis zudem Steuern auf Fleisch, Salz und Fett erhoben werden. Diese müsste die Schweiz ebenfalls übernehmen. Zwar könnte dagegen eventuell das Referendum ergriffen werden. Falls aber die Schweizerinnen und Schweizer derartige Steuern an der Urne ablehnen, drohen Strafzahlungen.
  • Weniger Geld für die Landwirtschaft: Bereits heute ist die Bundeskasse leer. Trotzdem akzeptiert der Bundesrat im dem EU-Verhandlungsmandat zugrunde liegenden «Common Understanding» jährliche Zahlungen an die EU – voraussichtlich in Milliardenhöhe. Dadurch würde sich die ohnehin desolate Finanzlage verschärfen und der Druck auf den Agrarrahmenkredit des Bundes steigen – auf Kosten der Schweizer Landwirtschaft.
  • Gentech auf dem Teller: Mit der Strategie «vom Hof auf den Tisch» verfolgt die EU ein radikales Ziel im Bereich der Lebensmittelproduktion, des Lebensmittelkonsums und des Lebensmittelhandels. Die EU-Kommission will die Gentechnik der konventionellen Landwirtschaft gleichstellen. Am 7. Februar 2024 hat das EU-Parlament die Vorschriften für den Einsatz neuer Gentechnik in der Landwirtschaft gelockert. Dies hat massive Konsequenzen. So soll zum Beispiel auf Lebensmitteln nicht mehr deklariert werden, wenn sie genveränderte Organismen (GVO) enthalten. Im Klartext: Damit landen gentechnisch veränderte Lebensmittel auf den Tellern der Konsumentinnen und Konsumenten, ohne dass sie es merken. In der Schweiz ist dies aber heute klar geregelt in der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel. Der Konsument soll auch weiterhin wissen, was er isst. Auch deshalb ist es nicht mit unserem Recht vereinbar, automatisch EU-Recht zu übernehmen.

Die Schweiz hat ihre bewährte Wirtschaftspolitik fortzusetzen. Sie hat dank ihrer Neutralität und ihres geachteten Rechtsstaates mit allen Ländern der Welt Beziehungen in gegenseitiger Übereinkunft und beidseitigem Interesse. Für die Zukunft ist Wirtschaftspolitik mit dem bewährten Instrument des Freihandels zu betreiben, wobei die Landessicherheit und die Landesversorgung besonders zu beachten sind. Ein Rahmenabkommen mit der EU würde das Ende des bilateralen Wegs bedeuten und die Grundlagen unseres Erfolgsmodels zerstören.

 
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