In drei Vorstössen forderte die SVP-Fraktion Gesetzesänderungen, die die Schweiz sicherer gemacht und die Sozialhilfe nicht noch mehr belastet hätten. Das Parlament lehnte die Vorstösse jedoch grossmehrheitlich ab und missachtete damit einmal mehr den Volkswillen.
Der Auftrag des Volkes ist seit Annahme der Ausschaffungsinitiative 2010 klar: Verurteilte kriminelle Ausländer sind des Landes zu verweisen. Klar war auch das Versprechen, das der Bundesrat dem Stimmvolk 2017 bei der Abstimmung über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration gegeben hatte: «Wer Sozialhilfe bezieht, kann sich nicht einbürgern lassen.»
Beide Aufträge werden jedoch nicht im Sinne des Gesetzes umgesetzt: Die Ausschaffung krimineller EU-Bürger scheitert an der Personenfreizügigkeit und der Bundesrat erklärte in der Antwort auf eine Interpellation, ein allfälliger Sozialhilfebezug der Eltern könne nicht den Kindern angerechnet werden und sei deshalb für diese kein Einbürgerungshindernis. Der Ausländeranteil in der Sozialhilfe beträgt heute 47,8 Prozent. Allein bei den via Asylschiene Zugwanderten beträgt die Sozialhilfequote je nach Herkunftsland bis über 90 Prozent. Dennoch will der Bundesrat via des sogenannten Resettlementprogrammes alle zwei Jahre bis zu 2000 vornehmlich Sozialmigranten zusätzlich direkt in die Schweiz einfliegen.
Parlamentsmehrheit sagt Nein zum Selbstverständlichen
Mit diesen Missständen wollten diese drei von der SVP eingereichten Parlamentarischen Initiativen aufräumen:
Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass das Parlament den Volkswillen umsetzen und solche Missstände beheben will. Umso unverständlicher ist es, dass das Parlament in der laufenden Sommersession alle drei Forderungen grossmehrheitlich abgelehnt hat.