Morgen behandelt die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) die Begrenzungsinitiative der SVP. Die Kommissionsmitglieder der SVP werden den Antrag stellen, dass die Kommission vor dem Entscheid Anhörungen mit Experten zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Schweiz durchführt.
Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 sind netto 1.1 Millionen Menschen in die Schweiz eingewandert. Und noch immer kommen jährlich 60‘000 bis 80‘000 Zuwanderer hinzu. Dies mit weitreichenden Folgen für unser Land. Denn über eine Million zusätzliche Einwohner nutzen unsere Infrastrukturen –die Strom- und Wasserversorgung, den öffentlichen Verkehr und die Strassen, Schulen, Spitäler und viele Einrichtungen mehr. Über eine Million Migranten wirkt sich aber auch auf die Identität eines so kleinen Landes wie der Schweiz aus. Die Schulen kommen an die Grenzen ihrer Integrationsfähigkeit, es besteht ein Mangel an Arbeitsplätzen für schlecht Qualifizierte, die Kosten in der Sozialhilfe explodieren und die Gefahr der Ghettoisierung steigt mit zunehmender Zuwanderung.
Die Befürworter der Personenfreizügigkeit behaupten, diese sei zentral für die Wirtschaft. Das stimmt nur dann, wenn man die Wirtschaft isoliert betrachtet und die übrigen Kosten ausser Acht lässt – beispielsweise für die Sozialwerke, die Bildung, das Gesundheitswesen oder die Sicherheit. Und wenn man zudem darüber hinweg sieht, dass die Personenfreizügigkeit vor allem über 50-jährige Arbeitnehmer massiv unter Druck setzt, weil sie leicht durch jüngere und billiger Ausländer ersetzt werden können. Ein Problem, das der Bundesrat mit einem neuen Sozialwerk «Überbrückungsrente» lösen will.
Wichtige Debatte muss fundiert geführt werden
Die Haltung der SVP ist klar: Diese gravierenden und teuren Folgen der Zuwanderung kann die Schweiz nur mit der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung in den Griff bekommen. Dies ist heute wegen der Personenfreizügigkeit jedoch nicht möglich: Denn mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU haben 500 Millionen EU-Bürger einen Rechtsanspruch auf Zuwanderung in die Schweiz.
Die Notwendigkeit der Wirtschaft nach qualifizierten Arbeitskräften kann auch einseitig, aber kontrolliert von der Schweiz erfolgen. D.h. ohne Freizügigkeitsabkommen, aber entsprechend unserer Verfassung unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Situation und einem Inländervorrang, der die älteren Arbeitnehmer wirksam schützt.
Zusätzlich ist die Frage zu stellen, ob unser liberales Rechtssystem eine solch massive Zuwanderung wirklich verträgt? Im Bereich der sogenannten Klimapolitik sind neue Verordnungen und Gesetze an der Tagesordnung, die unsere Freiheit und Eigenverantwortung staatlich massiv einschränken.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates befasst sich morgen mit der Begrenzungsinitiative. Um diese wichtige Debatte fundiert führen zu können, fordern die SVP-Vertreter in der Kommission Experten zu den Folgen der Personenfreizügigkeit anzuhören.