Heute berät die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) eine Änderung des Gesetzes über die direkte Bundessteuer. Konkret geht es um die steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten. Die Gesetzesvorlage sieht bei der Bundessteuer neu pro Kind und Jahr Abzüge von maximal 25’000 Franken vor – allerdings nur für Eltern, die ihre Kinder extern betreuen lassen. In einem in der WAK eingereichten Antrag fordert die SVP den Steuerabzug auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen.
Laut Bundesrat hat die Gesetzesvorlage das Ziel, dem inländischen Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Dies soll durch die stärkere Berücksichtigung der Kosten für die externe Kinderbetreuung im Steuerrecht erreicht werden.
Die SVP begrüsst zwar grundsätzlich die steuerliche Entlastung von Familien. Davon sollen aber alle Familien profitieren und nicht einseitig jene, die ihre Kinder fremd-betreuen lassen. Deshalb fordert die SVP, dass auch Eltern, die ihre Kinder selber betreuen bis maximal 25’000 Franken pro Kind und Jahr von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen können. Denn diese Eltern sind bereits im heutigen Regime steuerlich benachteiligt. Eine Erhöhung der Obergrenze der Abzüge alleine für die externe Kinderbetreuung würde diese Ungerechtigkeit zusätzlich festigen und die Wahlfreiheit der Familienmodelle einschränken.