Anlässlich der Vernehmlassung zur Harmonisierung der Strafrahmen will der Bundesrat das Inzestverbot in Art. 213 StGB streichen. Er will damit den einvernehmlichen Beischlaf zwischen Geschwistern…
Anlässlich der Vernehmlassung zur Harmonisierung der Strafrahmen will der Bundesrat das Inzestverbot in Art. 213 StGB streichen. Er will damit den einvernehmlichen Beischlaf zwischen Geschwistern sowie zwischen einem Elternteil und seinem Kind nicht länger bestrafen. Als Begründung führt er an, dass nur sehr wenige Fälle zur Anzeige gebracht werden und dass auch blutsverwandten Personen, die genetisch zu einer Risikogruppe für Erbkrankheiten gehören, die Fortpflanzung nicht verboten ist.
Für die SVP Frauen Schweiz ist diese Haltung des Bundesrates nicht nachvollziehbar und menschenverachtend. Inzest ist bei uns weder gesellschaftlich noch kulturell mehrheitsfähig – vielmehr ist dessen Aechtung tief verwurzelt. Diejenigen Gesellschaftsschichten, welche ihn aktiv praktizierten, haben sich über kurz oder lang selbst eliminiert.
Das Inzestverbot im Strafgesetzbuch hat auch eine präventive Wirkung. Die Aufhebung des Verbots gibt ein Signal in die falsche Richtung. Kinder bleiben gegenüber Eltern immer in einer gewissen Abhängigkeit. Unter Geschwistern kann neben Abhängigkeit auch Macht eine Rolle spielen. Da kann von einvernehmlichem Beischlaf zwischen blutsverwandten Erwachsenen kaum noch gesprochen werden.
Dies allein ist für die SVP Frauen Grund genug, dass das Inzestverbot im Strafgesetzbuch verankert bleiben muss.