Die Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK-N) hat das Verhandlungsmandat des Bundesrates widerstandslos durchgewunken. Diese Kapitulation vor der EU ist beschämend.
Die SVP kritisiert das schludrige Vorgehen des Bundesrates, der Kantone und der parlamentarischen Kommissionen:
- Am 15. Dezember 2023 – kurz vor den Weihnachtsferien – verabschiedete der Bundesrat das Verhandlungsmandat. Die Konsultationsfrist läuft bereits Mitte Februar 2024 ab. Damit ist eine seriöse Auseinandersetzung gar nicht möglich.
- In einem «Common Understanding» zwischen der EU und der Schweiz stimmt der Bundesrat faktisch allen wesentlichen Forderungen der EU bereits zu.
- Zudem lag dieses «Common Understanding» bis vor einer Woche nur in englischer Sprache vor. Erst auf Druck der SVP wurde das in komplexer juristischer Sprache verfasste Dokument in den Landessprachen vorgelegt. Offenbar herrscht blinder EU-Eifer anstelle von staatspolitischer Verantwortung.
- Sowohl die Aussenpolitische Kommission wie die betroffenen Fachkommissionen (Verkehrskommission KVF, Energiekommission UREK, Wirtschaftskommission WAK) verweigerten breite Anhörungen und eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des geplanten Abkommens auf die Rechtsordnung und die Rahmenbedingungen der Schweiz. Kritische Stimmen wurden zu den Anhörungen grossmehrheitlich nicht eingeladen.
- Die Kantone, deren Souveränität im Falle eines institutionellen Abkommens massiv betroffen ist, äussern sich nicht einzeln, sondern nur abgestimmt über die demokratisch nicht legitimierte Konstruktion namens Konferenz der Kantone (KdK). Diese Selbstaufgabe des föderalistischen Prinzips ist beispiellos.
- Das Vorgehen des Bundesrates ist unehrlich. Er redet neuerdings von einer «Paket-Lösung». Dabei handelt es sich wieder um eine institutionelle Anbindung der Schweiz an die EU: Automatische Übernahme von EU-Recht, Unterstellung unter den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit einseitigen Strafmassnahmen und regelmässigen Milliardenzahlungen.
- Der Bundesrat, die europhile Bundesverwaltung und die anderen Parteien versuchen, den geplanten Unterwerfungsvertrag an der Schweizer Bevölkerung vorbeizuschleusen: Sie wollen keine obligatorische Volksabstimmung mit Ständemehr.
Aussenpolitische Kommission lehnt Anträge der SVP ab
Die SVP-Delegation der APK-N hat verschiedene Anträge eingereicht, um die Position der Schweiz und des Bundesrates gegenüber der EU klarzustellen und gleichzeitig die Selbstbestimmung unseres Landes und die direkte Demokratie der Schweizer Bevölkerung zu sichern. Sämtliche Anträge wurden von der Kommissionsmehrheit abgelehnt. Die anderen Parteien sind offenbar gewillt, die Schweiz der EU auszuliefern und die Schweizer Bevölkerung zu entmachten.
Folgende Anträge der SVP wurden von der APK-Mehrheit abgelehnt:
- Nein zur dynamischen Rechtsübernahme: Denn damit würden Volk, Bundesrat, Parlament (eidgenössische Gesetzgeber) und die Kantone/Stände zum «Recht-Nehmer» der EU.
- Nichteintreten in Verhandlungen mit der EU, solange die Verträge eine institutionelle Anbindung beinhalten.
- Nein zum Gericht der Gegenpartei (EuGH), dem die Unparteilichkeit fehlt.
- Kein Sanktionierungsrecht für die EU: Die EU soll keine Sanktionen gegen die Schweiz verhängen dürfen, wenn eine Volksabstimmung in der Schweiz ein Ergebnis bringt, welches der EU nicht passt.
- Nein zu jährlichen «Kohäsionszahlungen»: Die Schweiz soll keine regelmässigen Kohäsionszahlungen in Milliardenhöhe an die EU zahlen müssen.
- Ja zur direkten Demokratie: Das ausgehandelte Abkommen ist dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum zu unterstellen. Damit die Schweizer Bürgerinnen und Bürger und die Kantone über den EU-Vertrag abstimmen können.
- Guillotine-Klausel: Die Guillotine soll als rote Linie bei den Verhandlungen definiert werden, welche die Schweiz nicht akzeptieren kann. Auch die angedachten Ausgleichsmassnahmen (=Sanktionen) sind abzulehnen.
- Keine weitere Aufweichung der Zuwanderungsbestimmungen: Die Schweiz akzeptiert keine weitere Einmischung in die Zuwanderungspolitik durch die EU und spricht sich gegen solche Bestimmungen im neuen Rahmenabkommen aus.
- Staatliche Beihilfen: Die Regelungen zu staatlichen Beihilfen sollen auf ein Minimum reduziert werden.
- Nein zur Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie: Die Unionsbürgerrichtlinie soll nicht Teil des Verhandlungspakets sein.
- Nein zur massiven Verschlechterung der Rechtssicherheit: Die Schweiz hält an ihrem traditionellen Rechtssetzungsprozess fest und übernimmt nicht unreflektiert EU-Recht.
- Keine Anpassung der Streitschlichtungsmechanismen beim Freihandelsabkommen mit der EU: Die institutionellen Anpassungen sollen für das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU explizit ausgenommen werden.
- Fazit: Ablehnung Verhandlungsmandat. Die APK des Nationalrats soll das Verhandlungsmandat in dieser Form ablehnen.
Fraktionspräsident Thomas Aeschi: «Seit über 700 Jahren ist in den Gründungsurkunden und den schweizerischen Staatsverfassungen verankert, dass die Schweiz keine fremden Richter akzeptiert. Das «Common Understanding» sieht vor, dass bei Streitigkeiten das Urteil des Europäischen Gerichtshofs «bindend» ist. Damit würde sich die Schweiz dem Gericht der Gegenpartei unterwerfen, dem die Unparteilichkeit fehlt. Das ist nicht annehmbar.»
Nationalrat und APK-Mitglied Pierre-André Page: «Die EU verlangt vom Nicht-EU-Mitgliedsland Schweiz jährliche «Kohäsionszahlungen». Diese Milliardenzahlungen sollen «bindend», «regelmässig» und «angemessen» sein. Von keinem einzigen Land werden solche Tributzahlungen verlangt. Die EU exportiert mehr Waren in die Schweiz als wir in die EU. Wir fordern den Bundesrat auf, kein Abkommen zu unterzeichnen, das solche jährlichen «Kohäsionszahlungen» vorsieht.»
Nationalrat und APK-Mitglied Franz Grüter: «Wenn über Hornkuh-Prämien abgestimmt wird, gibt es ein Ständemehr. Aber bei einem so weitreichenden Abkommen, das unsere Staatsverfassung auf den Kopf stellt, will man die direkte Demokratie aushebeln.»