Medienmitteilung

Die unehrliche Schutzstatus-Politik des Bundesrates geht in die Verlängerung

Der Bundesrat verlängert den Schutzstatus S für Ukrainer – ohne die Missstände anzugehen. Das heisst auf Jahre hinaus Milliardenkosten für die Schweizer Steuerzahler.

Der Bundesrat verlängert den Schutzstatus für Ukrainer bis März 2026. Dann sind wir bei vier Jahren Schutzstatus inklusive Anspruch auf Sozialhilfe. Das heisst faktisch nichts anderes, als dass Zehntausende Ukrainer dauerhaft in unseren Sozialstaat aufgenommen werden. Nach fünf Jahren wird der Schutzstatus in eine Aufenthaltsbewilligung umgewandelt. Die Gemeinden müssen Wohnraum zur Verfügung stellen. Die Schweizer Prämienzahler müssen für die Gesundheitskosten aufkommen und die Steuerzahler für die Milliarden Sozialhilfekosten.

Der zuständige Justiz- und Asylminister Beat Jans (SP) zeigt auch beim Schutzstatus keinerlei Bereitschaft, offensichtliche Missstände anzugehen: Dass insbesondere Roma sich als ukrainische Flüchtlinge ausgeben. Dass angebliche Kriegsvertriebene regelmässig in ihr Heimatland reisen. Dass der Schutzstatus auf Personen beschränkt wird, die auch tatsächlich aus dem Kriegsgebiet stammen – so wie das der Ständerat in der Sommersession forderte: Ständerat fordert Anpassung und Einschränkung des Schutzstatus S (parlament.ch).

Hauptproblem wird nicht angetastet

Vor allem aber bleibt das Hauptproblem des Schutzstatus unangetastet: Die SVP hatte schon bei der Einführung davor gewarnt, den Schutzstatus mit dem Anspruch auf Sozialhilfe zu verknüpfen (SVP Schweiz – Schutzstatus Ja – aber nicht Fehler wiederholen). Das ist und bleibt der Hauptgrund, warum in der Schweiz nur eine Minderheit der ukrainischen Flüchtlinge arbeiten geht und selber für den Lebensunterhalt aufkommt. Es gibt praktisch keinen Anreiz oder Zwang zu arbeiten.

Die Schutzstatus-Politik des Bundesrates ist doppelt unehrlich: Der Bevölkerung wird weiterhin vorgegaukelt, dass der Schutzstatus «rückkehrorientiert» ist. Dabei handelt es sich um eine faktische Aufnahme. Dann behauptet Bundesrat Jans, dass er die Integration in den Arbeitsmarkt verbessern will – aber er befristet nicht die Sozialhilfe für arbeitsfähige Ukrainerinnen und Ukrainer. Auch das ist unehrlich. Die Folgen muss wie immer die Schweizer Bevölkerung tragen.

 
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