Die Revision der Schweizer Strafprozessordnung ist dringend nötig: Denn das aktuelle Gesetz schützt die Täter und verunmöglicht den Strafverfolgungsbehörden im schlimmsten Fall sogar die Aufklärung von Vergehen und Verbrechen. Weil der Bundesrat die Missstände nicht beheben will, fordert die SVP heute in der Rechtskommission die Rückweisung des Geschäftes sowie zahlreiche Verschärfungen.
Am 1. Januar 2011 trat erstmals ein gesamtschweizerisch vereinheitlichtes Strafprozessrecht in Kraft. Dieses entpuppte sich jedoch schnell als Rohrkrepierer, dient es doch vor allem dem Schutz der Täter. Seit 2011 können Beschuldigte und ihre Verteidiger umfassende «Teilnahmerechte» geltend machen. Konkret schreibt die Strafprozessordnung vor, dass der Beschuldigte an der Einvernahme von Zeugen und gar von Mittätern teilnehmen und selbst Fragen stellen darf. Ein Täter kann also zuhören, was sein Komplize in der Untersuchung aussagt und seine eigenen Angaben gegenüber den Strafverfolgern entsprechend anpassen.
Vertreter von Justiz und Polizei monieren diesen Missstand seit Jahren. So erklärte beispielsweise Stefan Blättler, Präsident der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten, in Medienberichten, dass prozessuale Normen, welche die Rechte des Beschuldigten übermässig stark ausbauten, eine effektive Strafverfolgung erschweren und in keinster Weise der Erforschung der materiellen Wahrheit dienen würden. Zwar hat der Bundesrat die dringend nötige Revision der Strafprozessordnung aufgegleist. Offensichtlich ist er aber nicht willens, die Missstände zu beheben. Im Gegenteil: Er stellt sich auf den Standpunkt, die Strafprozessordnung habe sich im Wesentlichen bewährt.
Der Täterschutz muss endlich aufhören
Die Mitglieder der SVP-Fraktion beantragen daher in der heutigen Sitzung der Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) die Rückweisung der Revision an den Bundesrat. Dies verbunden mit dem Auftrag, die von Polizei und Staatsanwälten kritisierten Punkte endlich aufzunehmen.
Dazu gehört eine Korrektur der zum Nachteil einer effektiven Strafverfolgen zu stark ausgebauten Täterrechte. Auch ist die aktuelle unnötige und täterschützende administrative Überlastung der Polizeikräfte zu reduzieren. Diese verlangsamt das Verfahren und bindet gleichzeitig beträchtliche Ressourcen. Weiter ist endlich die verfahrensrechtliche Rolle der Opfer zu stärken.
Aus Sicht der SVP ist zudem gesetzlich zu verankern, dass bei wegen Verbrechen oder Vergehen verurteilten Personen DNA-Daten zu erheben sind und ein Gericht DNA-Proben anordnen kann, wenn anzunehmen ist, dass die verurteilte Person weiterhin Verbrechen oder Vergehen begehen wird. Diese Daten dürfen frühestens nach 30 Jahren gelöscht werden.
Die Verzögerungstaktik auf Kosten der Steuerzahler ist zu stoppen
Auch ist der Missstand zu beheben, dass Täter, die von der unentgeltlichen Rechtspflege profitieren, mit Anwaltswechseln eine Verzögerung oder Verjährung ihres Prozesses erreichen können. Sie missbrauchen auf Kosten der Steuerzahlenden die Möglichkeit des Gratisanwalts, um letztlich ungeschoren davonzukommen.
Stossend ist auch, dass einem Beschuldigten auf Kosten der Steuerzahlenden stets ein Verteidiger gestellt werden muss, wenn eine Landesverweisung droht. Es ist nicht einzusehen, wieso auch Ausländern ohne Aufenthaltsrecht in der Schweiz – also auch Kriminaltouristen und Asylbewerbern – in jedem Fall ein Gratisanwalt gestellt werden muss. Denn die obligatorische Landesverweisung aufgrund der Härtefallklausel kann nur bei Ausländern mit Aufenthaltsrecht ernsthaft strittig sein. Mit anderen Worten: Wenn die Landesverweisung obligatorisch ist und die Härtefallklausel nicht zur Anwendung kommen kann, ist der Fall glasklar und es braucht keinen Verteidiger.