Medienmitteilung

Doppelte Strafbarkeit darf nicht aufgeweicht werden

Die SVP hat vom heute vorgestellten Staatsvertrag mit den USA in Sachen UBS Kenntnis genommen. Die SVP wird bei der vertieften Analyse des Abkommens genau darauf achten, ob die doppelte…

Die SVP hat vom heute vorgestellten Staatsvertrag mit den USA in Sachen UBS Kenntnis genommen. Die SVP wird bei der vertieften Analyse des Abkommens genau darauf achten, ob die doppelte Strafbarkeit strikte eingehalten wird. Das heisst, die fraglichen Kundendossiers müssen auch nach schweizerischem Recht strafbare Tatbestände enthalten. Problematisch dürfte diesbezüglich insbesondere die Interpretation des Geltungsbereichs über den Steuerbetrug hinaus sein.

Für die SVP geht die Berücksichtigung des Grundsatzes der doppelten Strafbarkeit weit über den Fall UBS hinaus. Dieses Prinzip ist aus Sicht des Rechtsstaates fundamental. Wird vom Grundsatz der doppelten Strafbarkeit abgewichen, kann dies für unser Land nicht absehbare, negative Folgen haben. Das Recht ist letztlich die einzige Waffe des Kleinstaates.

Die SVP beharrt im Zusammenhang mit der Amts- und Rechtshilfe zudem auf der strikten Einhaltung der rechtsstaatlichen Grundsätze. In diesem Sinn dürfen die Rekursmöglichkeiten keinesfalls eingeschränkt werden.

Im Hinblick auf neue Doppelbesteuerungsabkommen ist darauf zu achten, dass die rechtsstaatlichen Grundsätze und die doppelte Strafbarkeit unmissverständlich und ohne Interpretationsspielraum erhalten bleiben. Das Bankgeheimnis darf nicht aufgeweicht werden.

 
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