Lehnt das Schweizer Volk die Personenfreizügigkeitsvorlage ab, ist dies auch zum Nutzen der Wirtschaft. Krisenzeiten führen zu mehr Arbeitslosigkeit und zu leeren Kassen bei den Sozialwerken. Für…
Lehnt das Schweizer Volk die Personenfreizügigkeitsvorlage ab, ist dies auch zum Nutzen der Wirtschaft. Krisenzeiten führen zu mehr Arbeitslosigkeit und zu leeren Kassen bei den Sozialwerken. Für diese Entwicklung bezahlt die Wirtschaft, die Arbeitnehmenden und Arbeitgeber, zu guter Letzt mit höheren Lohnabzügen und höheren Mehrwertsteuerabgaben. Deshalb ist ein Nein am 8. Februar auch ein Nein zu leeren Arbeitslosenkassen, zu ruinierten Sozialwerken und zu mehr Arbeitslosigkeit.
Das überparteiliche Wirtschafts- und Gewerbekomitee gegen die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien lehnt die Vorlage vom 8. Februar ab, weil damit die Arbeitslosigkeit sowie die Belastung unserer Sozialwerke in einer ohnehin schwierigen Zeit nochmals ansteigen würden. Ebenso verurteilt das Komitee die undemokratische und verfassungswidrige Verknüpfung der beiden Vorlagen durch das Parlament. Der Schweizer Stimmbürger wird damit der freien politischen Willensäusserung beraubt. Co-Präsidenten sind Adrian Amstutz (Nationalrat BE), Caspar Baader (Nationalrat BL), Dominique Baettig (Nationalrat JU), Christoph Blocher (a. Bundesrat ZH), Jasmin Hutter (Nationalrätin SG), Pirmin Schwander (Nationalrat SZ) sowie Christian Waber (Nationalrat BE).
Die Unternehmer und Wirtschaftsvertreter stellen fest, dass die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien für die Schweiz nicht von Vorteil ist. Bereits heute ist der Ausländeranteil bei den Empfängern von Leistungen der Arbeitslosenversicherung und der IV überproportional hoch. Im kommenden Jahr wird die Schweiz in eine tiefe Rezession geraten. Die Folge davon wird eine massiv steigende Arbeitslosigkeit sein, nicht zuletzt als Folge der bereits bestehenden Personenfreizügigkeit. Dies führt zu steigenden Kosten für die Arbeitslosenversicherung und die anderen Sozialwerke, was wiederum höhere Lohnabgaben und eine höhere Mehrwertsteuer mit sich bringen wird. Die Rechnung bezahlt also die Wirtschaft, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Damit wird die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Wirtschaft weiter geschwächt.
Nach einem Nein am 8. Februar wird der Bundesrat nie und nimmer den bilateralen Vertrag mit der EU über die Personenfreizügigkeit aufkünden, wie manchmal von den Befürwortern angedroht wird. Die Weiterführung der bisherigen Freizügigkeit wird nochmals vors Parlament kommen. Für die Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien ist eine neue, bessere Lösung zu suchen. Dabei hat die Schweiz offensiv ihre Interessen einzubringen. Beispielsweise geht es darum, unsere Freiheit in Steuerangelegenheiten beizubehalten, oder für den Flughafen Zürich-Kloten endlich eine Verständigung mit Deutschland herbeizuführen.
Ebenfalls wurden die Drohungen zurückgewiesen, nach einem Nein am 8. Februar würde die Schweizer Wirtschaft der Möglichkeit beraubt, im Ausland geeignetes Personal zu rekrutieren. Massgebend für die Bereitschaft, in der Schweiz zu arbeiten, sind auch für EU-Ausländer der gute Lohn, die liberalen Arbeitsbedingungen sowie die Ausrichtung auf Leistung und Qualität.
Bern, 5. Januar 2009