Der Bundesrat unterstützt die heute bestehende undemokratische Praxis, wonach bei Einbürgerungen die Gerichte das letzte Wort haben. Die SVP dagegen fordert mit ihrer Einbürgerungsinitiative, dass…
(SVP) Der Bundesrat unterstützt die heute bestehende undemokratische Praxis, wonach bei Einbürgerungen die Gerichte das letzte Wort haben. Die SVP dagegen fordert mit ihrer Einbürgerungsinitiative, dass wie seit jeher wieder die Gemeinden und ihre Bürger entscheiden sollen. Deshalb braucht es am 1. Juni ein JA zur Einbürgerungsinitiative.
Der Bundesrat hat heute anlässlich einer Pressekonferenz in Bern sein Nein zur Volksinitiative „Für demokratische Einbürgerungen“ begründet. Die von den anwesenden Referenten ins Feld geführte Argumentation kann jedoch so nicht stehen gelassen werden.
Seit einem verhängnisvollen Bundesgerichtsentscheid im Jahr 2003 ist das Einbürgerungsverfahren in der Schweiz nicht mehr demokratisch. Wenn jeder Ausländer, der in seiner Gemeinde nicht eingebürgert wird, vor Gericht gegen die Ablehnung klagen kann und Gerichte das letzte Wort haben, liegen ein schwerwiegender Eingriff in die Volksrechte und ein Verstoss gegen demokratische Grundsätze vor.
Die Gerichte können heute die Gemeinden zur Einbürgerung eines Antragsstellers zwingen und müssen die örtlichen Instanzen dazu nicht einmal detailliert befragen. Diese Situation ist unhaltbar und führt dazu, dass Gemeinden im Zweifelsfalle einbürgern, um drohende Gerichtsverfahren abzuwenden. Mit dem Bundesgerichtsentscheid wurde die Einbürgerung also massiv erleichtert, obwohl das Volk entsprechende Vorlagen bereits drei Mal an der Urne abgelehnt hat.
Entgegen der anders lautenden Aussagen des Bundesrates gibt es in der Schweiz sehr wohl Masseneinbürgerungen. In den letzten 15 Jahren hat sich die Zahl der jährlichen Einbürgerungen beinahe verachtfacht. Zudem bürgert – im Verhältnis zu seiner Gesamtbevölkerung – kein Land mehr Ausländer ein als die Schweiz.
Die SVP will mit der Einbürgerungsinitiative den Gemeinden wieder das letzte Wort in Einbürgerungsentscheiden geben und dadurch den Zustand wiederherstellen, wie er in der Schweiz seit jeher und bis ins Jahr 2003 Bestand hatte. Diese Regelung wurde vorher von keiner Seite je bestritten, auch nicht vom Bundesrat. Die Haltung der Regierung in dieser Frage zeigt einmal mehr, dass diese über die Missstände in der Ausländer- und Einbürgerungspolitik hinweggeht und den bisherigen Volksentscheiden nicht Rechnung trägt.
Bern, 24. April 2008