Medienmitteilung

Einreichung Volkswahl des Bundesrates

Die SVP hat heute die eidgenössische Volksinitiative „Volkswahl des Bundesrates" mit 110‘291 beglaubigten Unterschriften eingereicht. Die Initiative fordert, dass neu das Volk und nicht mehr das…

Die SVP hat heute die eidgenössische Volksinitiative „Volkswahl des Bundesrates“ mit 110‘291 beglaubigten Unterschriften eingereicht. Die Initiative fordert, dass neu das Volk und nicht mehr das Parlament den Bundesrat wählen kann. Dieses System entspricht dem bewährten Wahlprozedere für die Regierungen in allen Kantonen. Die SVP setzt sich mit diesem Anliegen aktiv für den Ausbau der Volksrechte ein und widersetzt sich den Ränkespielen bei den Bundesratswahlen durch das Parlament.

Die Volksinitiative kommt zum richtigen Zeitpunkt. Der Bundesrat und das Parlament haben in den letzten Jahren mit ihrem Verhalten gezeigt, dass es dieses neue Volksrecht als zusätzliches Instrument der direkten Demokratie dringend braucht. Umsetzungen von Volksinitiativen werden vom Bundesrat und seinen Experten verweigert, neue Volksinitiativen sollen mit einem Warnhinweis versehen werden, und nun will man noch die Verfassungsgerichtsbarkeit zur Aushebelung der Volksrechte einführen. Diese Ausrichtung zeigt deutlich, dass sich die Bundesräte nicht dem eigenen Volk, sondern in erster Linie internationalen Staatengemeinschaften und dem „Völkerrecht“ verpflichtet fühlen. Bundesräte, die vom Volk direkt gewählt werden, sind hingegen dem Schweizer Volk verpflichtet.

Mit der heute eingereichten Volksinitiative bekommt der Souverän nach 1900 und 1942 zum dritten Mal Gelegenheit, über die Volkswahl des Bundesrates an der Urne abzustimmen.

Das will die Initiative:

  • Wahlgremium für den Bundesrat bildet neu das Schweizer Volk und nicht mehr das Parlament. Dies entspricht dem bewährten Modell der Regierungsratswahlen in den Kantonen. Die Volkswahl bringt eine Stärkung der direkten Demokratie und eine besseren Kontrolle der Macht. 
  • Die Volkswahl des Bundesrates findet alle vier Jahre gleichzeitig mit den ordentlichen Nationalratswahlen statt. Wählbar als Bundesrat sind alle, die auch in den Nationalrat wählbar sind.
  • Der lateinischen Schweiz werden mindestens zwei Sitze garantiert. Dank dem geometrischen Mittel ist dafür gesorgt, dass sie ihre Kandidaten überdurchschnittlich gewichten kann und nicht einfach durch die Deutschschweiz überstimmt wird. Damit ist der Schutz der lateinischen Schweiz, im Bundesrat angemessen vertreten zu sein, explizit in der Verfassung garantiert. Dies ist im Gegensatz zu heute eine Verbesserung.
  • Das Wahlsystem richtet sich nach dem Majorz. Und zwar gemäss demjenigen System, bei dem für die Ermittlung des absoluten Mehrs alle gültigen Kandidatenstimmen (ohne leere Stimmen) durch die Anzahl der zu wählenden Bundesräte geteilt werden und das Resultat anschliessend geteilt wird durch zwei plus 1 Stimme. Dieses Majorzverfahren – das in den meisten Kantonen angewendet wird – kommt dem Proporzverfahren sehr nahe, weil das absolute Mehr nicht ungebührlich hoch angesetzt ist und es damit nicht zwingend zu einem zweiten Wahlgang kommt.
 
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