Medienmitteilung

Eklat bei der Anhörung zum Raumplanungsgesetz

An der konferenziellen Anhörung zur Revision des Raumplanungsgesetzes ist es heute zum Eklat gekommen. Nachdem die neue Direktorin des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE, Maria Lezzi, sich zu…

(SVP) An der konferenziellen Anhörung zur Revision des Raumplanungsgesetzes ist es heute zum Eklat gekommen. Nachdem die neue Direktorin des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE, Maria Lezzi, sich zu Beginn der Anhörung einer grundsätzlichen Diskussion über die Notwendigkeit eines Gegenvorschlags zur Landschaftsinitiative verweigert hatte, sahen sich die SVP-Vertreter Parteipräsident Toni Brunner und Nationalrat Hans Rutschmann, Leader der SVP-Gruppe in der UREK-N gezwungen, die Veranstaltung aus Protest zu verlassen.

Es ist zur Unsitte geworden, dass die für Gesetzgebungsprozesse vorgesehenen, ordentlichen Vernehmlassungsverfahren durch konferenzielle Anhörungen ersetzt werden. Diese Anhörungen erlauben es nicht, dass sich die Parteien, Organisationen und Verbände vertieft und seriös zu einer Vorlage äussern können. Anlässlich der heutigen Anhörung zu einer Revision des Raumplanungsgesetzes wurde zu Beginn der Veranstaltung sogar auf eine grundsätzliche Eintretensdebatte verzichtet. Damit wurde die Diskussion über die Notwendigkeit eines Gegenvorschlags zur Landschaftsinitiative verhindert. Dies ist umso erstaunlicher, als im Vernehmlassungsverfahren zum Raumentwicklungsgesetz zahlreiche Organisationen einen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative als unnötig bezeichneten.

Erstaunt hat die SVP festgestellt, dass sich der nun vorgelegte Revisionsentwurf des Raumplanungsgesetzes einseitig auf Massnahmen im Siedlungsgebiet konzentriert. Vorgeschlagen werden unter anderem eine Kompetenzverlagerung bei den Richtplänen von den Kantonen an den Bund, dirigistische Massnahmen zulasten der Grundeigentümer, die Aushebelung der Gemeindeautonomie bei der Siedlungsentwicklung, die Reaktivierung des sozialistischen Ladenhüters „Mehrwertabschöpfung“ usw.
Andererseits werden dringende Anliegen des ländlichen Raums, z.B. die Umnutzung bestehender Gebäude oder spezifische Bedürfnisse der Streusiedlungsgebiete unter den Tisch gekehrt.

Vor diesem Hintergrund lehnt die SVP den eingeschlagenen Weg des Bundesamtes für Raumentwicklung entschieden ab und fordert:

  • Es ist auch bei dieser Teilrevision ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
  • Eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative ist abzulehnen. Die radikale und chancenlose Initiative ist dem Volk ohne Gegenvorschlag vorzulegen.
  • Es ist ein Vorschlag für eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vorzulegen, in dem sämtliche anstehenden Probleme und Herausforderungen angegangen werden.

 

6. Oktober 2009

 
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