Eldorado für kriminelle Ausländer – so stellen sich auch Ständeräte die Schweiz vor

Erneut wird die Schweiz verurteilt vom Europäischen Gerichtshof.

Erneut wird die Schweiz verurteilt vom Europäischen Gerichtshof. Ein mehrfach straffälliger und verurteilter Ecuadorianer sollte aus der Schweiz ausgewiesen werden. Doch für den Europäischen Gerichtshof zählt das Recht auf Familienleben eines Verbrechers – obwohl von Frau und Kind getrennt – mehr als die Sicherheitsinteressen der Schweiz. Aber nicht nur die weltfremden Richter in Strassburg wollen eine solche Schweiz, sondern auch die sechs Ständeräte, die vor kurzem die Durchsetzungsinitiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer der SVP für ungültig erklären wollten.

Die Willkür und Einmischung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg in die nationalen Interessen und unser demokratisch legitimiertes Recht nimmt immer neue Formen an. Die Sicherheit für Land und Leute in der Schweiz und die selbstverständliche Forderung an die Ausländer, sich an unser Recht zu halten, wird hinter persönliches und individuelles Recht von kriminellen Ausländern gestellt. Und dies alles im Namen des sogenannten Völkerrechtes, das immer mehr zu einem elitären Recht von einigen Richtern und Professoren und weltfremden Gutmenschen im Gegensatz zu demokratisch legitimiertem Recht in der Schweiz wird. Es ist höchste Zeit, dass der Volkswillen und die Bundesverfassung endlich wieder irgendwelchem ausländischem Recht vorgehen.

Jedoch fast noch stossender als dieses Urteil ist, dass die vorberatende Staatspolitische Kommission des Ständerates am 24. Juni beschlossen hat, die Verfassungsbestimmung zur Ausschaffung krimineller Ausländer nicht gemäss dem Volkswillen umzusetzen. Dies trotz klarer Annahme der Volksinitiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer vom November 2010. Sechs Ständeräte wollten die Durchsetzungsinitiative der SVP sogar ganz für ungültig erklären. Solche Ständeräte werden zu Totengräbern der direkten Demokratie und unterstützen damit solche Urteile des Europäischen Gerichtshofes. Es sind dies: Verena Diener (GLP, ZH), Christine Egerszegi (FDP, AG), Fillippo Lombardi (CVP, TI) Robert Cramer (GE) sowie die SP-Ständeräte Hans Stöckli (BE) und Paul Rechsteiner (SG).

Die Schweizerinnen und Schweizer werden nächstes Jahr bei den Wahlen erneut entscheiden können, wen sie als Repräsentanten in der kleinen Kammer haben wollen.

 
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