Medienmitteilung

EU-Verhandlungsmandat führt zu Mehrkosten in Milliardenhöhe

Das EU-Verhandlungsmandat überschreitet in jeder Hinsicht rote Linien: Der Bundesrat akzeptiert nicht nur fremde Richter, die automatische Übernahme von EU-Recht und milliardenhohe Tributzahlungen an die EU. Er befindet sich zudem hinsichtlich der zusätzlichen Kosten für unser Land im völligen Blindflug. Dies, obwohl der Bund finanziell bereits am Abgrund steht. Dass die Finanzkommission ihre Aufsichtsfunktion nicht wahrnimmt und das EU-Verhandlungsmandat durchwinkt, ist ein Skandal.  

Die Kassen des Bundes sind leer:

  • Im Asylbereich explodieren die Ausgaben: 2023 kamen zusätzlich zu den Ukrainern mit Status S über 30’000 Asylmigranten in die Schweiz. Dafür hatte allein der Bund 4 Milliarden Franken budgetiert. Für 2024 rechnet der Bund erneut mit 30’000 Asylanten.
  • Der Schuldenberg, den unsere Kinder und Enkel erben, ist mit über 140 Milliarden Franken so hoch wie seit Jahrzehnten nicht mehr.
  • Der Schuldenberg wächst weiter: Der Bund verbucht die Ausgaben von mehr als einer Milliarde Franken für die Ukrainer mit Status S noch immer ausserordentlich.
  • Gemäss Finanzplan beträgt das für 2026 erwartete Defizit des Bundes 1,5 Milliarden Franken und im Jahr 2027 werden es über 3 Milliarden Franken sein.

Mit dem EU-Vertrag kommen weitere Mehrkosten in Milliardenhöhe auf unser Land zu. Zum einen für die von der EU geforderten Tributzahlungen, zum andern für die vorgesehene Umsetzung der Rechtsübernahme und der Beihilfenregelung.
Dass die anderen Parteien in der Aussenpolitischen- und der Wirtschaftskommission und nun auch in der Finanzkommission das Verhandlungsmandat mit der EU kritiklos durchgewunken haben ist ein Skandal – zumal die Finanzkommission eine Aufsichtspflicht hat.
Die SVP ist die einzige Partei, die kritische Anträge eingereicht hat – die von den anderen Parteien allesamt abgelehnt wurden. Nachfolgend die wichtigsten Anträge der SVP-Delegation:

  • Kohäsionszahlungen
    Gemäss dem vom Bundesrat bereits akzeptierten «Common Understanding» verlangt die EU von der Schweiz regelmässige sogenannte Kohäsionszahlungen. Es ist davon auszugehen, dass es sich um einen jährlichen Betrag in Milliardenhöhe handelt. Eine solche EU-Binnenmarktzutrittsgebühr ist abzulehnen, denn von keinem einzigen Land werden solche Zutrittsgebühren verlangt oder bezahlt.
  • Mehrwertsteuersätze
    Die Höhe der Schweizer Mehrwertsteuersätze wird vom Schweizer Stimmvolk festgesetzt. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingen der Schweiz sind den Rahmenbedingungen der EU überlegen, insbesondere auch bei den im Vergleich zur EU viel tieferen Mehrwertsteuersätzen. Unser Land ist dank schweizerischem Recht bezüglich Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Exportstärke im Waren- und Dienstleistungssektor im Gegensatz zur EU eine der weltweit führenden Nationen. Ihre Vorteile hat sich die Schweiz dank ihrer Unabhängigkeit erarbeitet. Es wäre ruinös, diesen Handlungsspielraum aufzugeben.
  • EU-Beihilferegeln Die staatlichen Beihilferegeln der EU sollen im Bereich Luftverkehr und Landverkehr ins Abkommen aufgenommen werden – ebenso bei einem allfälligen Stromabkommen, was insbesondere die Elektrizitätswerke betrifft, die – teilweise – im Besitz der Kantone und Gemeinden sind. Diese Anwendungsbereiche werden aber nur ein erster Schritt sein. Die EU will mittels Wettbewerbsrecht schon lange das gesamte staatliche Handeln der Kantone, der Gemeinden und des Bundes einschränken. Damit würde unser Föderalismus sowie die Kantons- und Gemeindeautonomie vollständig untergraben.
  • Sämtliche Abkommen, die im Rahmen des Verhandlungsmandats zwischen der Schweiz und der EU ausgehandelt werden, sind dem obligatorischen Referendum mit Ständemehr zu unterstellen.
    In sämtlichen Punkten des Verhandlungsmandates mit der EU sind finanzpolitisch relevante Bereiche betroffen, dies kann dem «Common Understanding» eindeutig entnommen werden. Beim neuen Gesundheitsabkommen und den Kohäsionszahlungen sind direkt Mehrausgaben für die Schweiz eingeplant. Bei anderen, wie zum Beispiel der Regulierung der Finanzmärkte, sind Wettbewerbsnachteile für die Schweiz und geringere Steuereinnahmen zu erwarten.

Generell ist das ganze Verhandlungsmandat durch die dynamische Rechtsübernahme und das EU-Schiedsgericht ein massiver Nachteil für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Das Abkommen wird stark beschränkenden Einfluss auf die Handlungsfähigkeit der Schweizer Finanzpolitik haben. Deshalb ist ein obligatorisches Referendum mit Ständemehr zwingend nötig. In der Schweiz hat das Volk das letzte Wort.

 
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