Das überparteiliche Komitee gegen das Energiegesetz und die SVP haben heute Beschwerde bei der Ombudsstelle SRG gegen einen Beitrag von Schweizer Radio SRF eingereicht. In der Sendung "HeuteMorgen" vom 2. Mai 2017 werden im Zusammenhang mit der bevorstehenden Abstimmung über das Energiegesetz falsche Aussagen gemacht und darauf basierend die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Kosten der Energiewende getäuscht.
Schweizer Radio SRF hat am 2. Mai 2017 einen einseitigen und unausgewogenen Beitrag zur Abstimmung über das Energiegesetz ausgestrahlt. Die Kosten für die Energiewende könnten nicht klar beziffert werden, aber die Aussage der Gegner des Energiegesetzes, die Energiestrategie koste für einen vierköpfigen Haushalt CHF 3’200 pro Jahr, sei sicher falsch.
Im Beitrag wird behauptet, die Vorlage für einen Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem KELS, welche gemäss Botschaft eine Erhöhung der Abgaben auf Strom (+3 Rp. pro kWh), Heizöl (+67 Rp./Liter) und Benzin (+26 Rp./Liter) bringen würde, sei vom Parlament bereits „versenkt“ worden. Dies ist falsch. Diese Vorlage des Bundesrates liegt nach wie vor zur Beratung beim Parlament und wurde vom Ständerat im Plenum noch nicht behandelt. Der Ständerat wird sich erst nach der Abstimmung damit befassen. Der Nationalrat ist zwar kurz vor der Energieabstimmung nicht darauf eingetreten, die Vorlage ist jedoch im Parlament noch hängig und nicht bereits „versenkt“.
Darauf aufbauend behauptet Radio SRF, nur die Zahlen der Gegner des Energiegesetzes seien falsch und stellt in den Raum, die ganze Energiewende koste „nur“ 40 bis 100 Franken. Diese Aussage ist jedoch offensichtlich falsch, da der Bundesrat selber die Kosten für die Energiestrategie auf CHF 211 Milliarden beziffert (Communiqué des Bundesamtes für Energie zur Verabschiedung der Botschaft zur Energiestrategie vom 4. September 2013). Rechnet man diese Kosten auf einen vierköpfigen Haushalt herunter, ergibt dies pro Jahr rund CHF 3’200.
Der Beitrag von Radio SRF verstösst klar gegen das im Radio- und Fernsehgesetz festgehaltene Sachgerechtigkeitsgebot. Er stellt damit eine offensichtlich parteiische Berichterstattung dar, welche gerade im Hinblick auf eine Volksabstimmung unhaltbar ist. Das Komitee gegen das Energiegesetz und die SVP wehren sich nun gegen solche «Fake News» des zwangsgebührenfinanzierten Staatsradios mit einer Beschwerde bei der Ombudsstelle.