Der Bundesrat hat heute mit der Verabschiedung der Botschaft ans Parlament bekräftigt, dass er die Familieninitiative der SVP aus steuertechnischen Gründen zur Ablehnung empfiehlt. Für die SVP…
Der Bundesrat hat heute mit der Verabschiedung der Botschaft ans Parlament bekräftigt, dass er die Familieninitiative der SVP aus steuertechnischen Gründen zur Ablehnung empfiehlt. Für die SVP ist dieser Entscheid unverständlich. Die Familieninitiative verlangt, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt wird, wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen. Der Bundesrat versteckt seinen ablehnenden Entscheid hinter einer steuertechnischen Argumentation. In Tat und Wahrheit fördert er damit jedoch einseitig das Familienmodell, wo beide Elternteile arbeiten und ihr Kind durch bezahlte Dritte betreuen lassen. Die Familieninitiative will jedoch genau diese Diskriminierung gegenüber all jenen Familien, die ihre Kinder selber betreuen und erziehen beseitigen.
Wie bereits im Februar angekündigt, hat der Bundesrat heute beschlossen, dass er weiterhin ausschliesslich jenen Familien mit Steuererleichterungen unter die Arme greifen will, die ihre Kinder gegen Bezahlung in fremde Obhut geben. Wer sich selbst um seine Kinder kümmert, soll hingegen leer ausgehen. Die von der SVP lancierte und im Juli 2011 eingereichte Familieninitiative, welche der Bundesrat ablehnt, verlangt schlicht, dass allen Familien mit Kindern gleich hohe Betreuungsabzüge zu gewähren seien, unabhängig davon, ob sie diese fremdbetreuen lassen oder selbst umsorgen. Kinder erfordern Betreuung, das bedeutet Aufwand und Arbeit, egal wer diese Aufgabe übernimmt.
Die SVP setzt sich in allen Bereichen für eine Stärkung der Eigenverantwortung ein und bekämpft jede Tendenz, elterliche Pflichten an den Staat zu delegieren. Es kann deshalb nicht sein, dass Eltern vom Umstand, dass sie ihre Kinder fremd gegen Bezahlung betreuen lassen, steuerlich profitieren können, während Eltern, welche sich der Aufgabe der Kinderbetreuung selber stellen, von diesem Steuervorteil ausgeschlossen bleiben. Der Bundesrat argumentiert, dass der Entscheid zwischen eigener bzw. fremder Kinderbetreuung nicht steuerlich motiviert sein soll. Damit stimmt die SVP überein, aber genau deshalb gilt es beide Formen der Kinderbetreuung steuerlich zu entlasten. Nur so haben Eltern die freie Wahl und können eigenverantwortlich entscheiden.
Bern, 4.7.2012