Nachdem der Bundesrat die Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes vor gut einem Jahr mangels finanziellen Mitteln noch aus der Legislaturplanung gestrichen hatte, machte er jetzt einen…
(SVP) Nachdem der Bundesrat die Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes vor gut einem Jahr mangels finanziellen Mitteln noch aus der Legislaturplanung gestrichen hatte, machte er jetzt einen Salto rückwärts – er hiess die Revision gut. Damit gibt der Bundesrat grünes Licht für die Schaffung von unlimitierten Nationalpärken, regionalen Naturpärken und Naturerlebnispärken in unserem kleinen Land. Die Folgen: Massive Betriebs- und Unterhaltskosten für die Kantone und Gemeinden sowie eine Behinderung der Entwicklung ganzer Regionen. Will der Bundesrat die Schweiz „Ballenbergisieren“?
Aufgrund der heute bekannten Parkprojekte rechnet der Bundesrat damit, dass in den nächsten zehn Jahren etwa zwei neue Nationalpärke, zehn regionale Naturpärke und drei Naturerlebnispärke entstehen werden. Die neuen Pärke müssen von den jeweiligen Kantonen, Regionen oder Gemeinden finanziert werden. Die Rechnung des Bundesrats, dass die Pärke Einnahmen generieren und Arbeitsstellen schaffen, wird nicht aufgehen. Denn die Einnahmen werden in keinem Verhältnis zu den Betriebskosten der Pärke stehen. Der Unterhalt, die Pflege und der Betrieb der Pärke (z.B. Personal, Verwaltung, Tierpflege, Reinigung, Sturmschäden, bauliche Massnahmen, Forschung, Marketing, Werbung etc.) beschäftigen zwar Leute, aber grösstenteils zulasten der Steuerzahler. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass die Pärke kaum kostendeckend sind. Vor allem dann nicht, wenn sich eine zu hohe Zahl an Pärken auf so kleinem Territorium gegenseitig konkurrenzieren
Der Entscheid für die Pärke ist völlig unverständlich und unnötig. Denn schon heute steht beispielsweise im Kanton Graubünden bald jeder zweite Quadratmeter unter irgendwelchem Schutz: Naturschutz, Moorschutz, Heimatschutz, Gewässerschutz etc.! Im Rest der Schweiz sieht es nicht viel besser aus. Die Landwirte können sich vielerorts heute schon nicht mehr entfalten. Das gleiche gilt etwa für den Skitourismus, aber auch für den Strassenbau sowie die übrige Bauwirtschaft.
Der Bundesrat wollte mit seinem Entscheid etwas Neues ermöglichen, hat damit aber die Entwicklung ganzer Regionen und Wirtschaftszweige nachhaltig behindert, ja gefährdet. Nicht der Schutz der Natur stand für die Mehrheit des Bundesrats im Vordergrund, sondern die simple Beschaffung neuer Aufgaben und Arbeitsplätze für Forscher, Naturschützer und linke Verwaltungsbeamte. Der Entscheid ist auch staatspolitisch bedenklich, denn der Bund nimmt seine Aufgaben zum Schutz des Eigentums immer weniger wahr. So wird der Bundesratsentscheid zur Folge haben, dass tausende von Landeigentümern hohe Einschränkungen bis zur faktischen Enteignung in Kauf nehmen müssen. Das lehnt die SVP ab. Die SVP ist der Ansicht, dass strukturschwache Regionen nicht über das Natur- und Heimatschutzgesetz gefördert werden können und wird in der kommenden Session entsprechende Vorstösse einreichen.
Bern, 23. Februar 2005