Strassburger Richter verhindern die Ausschaffung eines Vergewaltigers. Dass fremde Richter in der Schweiz bestimmen ist für die SVP inakzeptabel.
Wieder einmal schreibt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) der Schweiz vor, wie sie mit einem schwerkriminellen Ausländer zu verfahren hat. Konkret geht es um einen Kosovaren, der 2003 eine Vergewaltigung beging und der zu einer Freiheitsstrafe von über zwei Jahren sowie zu einem Landesverweis mit einer fünfjährigen Probezeit verurteilt worden war. Aufgrund der Verurteilung sowie der Scheidung von seiner Schweizer Ehefrau verlängerten die Migrationsbehörden die Aufenthaltsbewilligung des Kosovaren nicht. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte 2015 letztinstanzlich die Wegweisung aus der Schweiz. Die St. Galler Richter begründeten dies mit der öffentlichen Sicherheit sowie mit Verweis auf die zwischenzeitlich angenommene Ausschaffungsinitiative, bei der Vergewaltigung als sogenannte Katalogtat gilt, die bei einer Verurteilung zwingend zu einer Wegweisung aus der Schweiz führen muss.
Trotzdem ist der Kosovare noch immer hier – und wird auch weiter hierbleiben. Verantwortlich dafür ist der EGMR in Strassburg, der die Schweiz nun zurückgepfiffen hat – was linke Politiker wie die grüne Nationalrätin Sibel Arslan öffentlich bejubeln.
Für die SVP indes ist das Strassburger Urteil inakzeptabel. In der Schweiz hat unser demokratisch legitimiertes Verfassungsrecht zu gelten. Die SVP fordert daher, dass der kosovarische Vergewaltiger sowie alle anderen ausländischen Schwerkriminellen nun endlich ohne Wenn und Aber des Landes zu verweisen sind.