Medienmitteilung

Fremde Richter stürzen internationale Verträge

Mit dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) wird das Dublin-Abkommen vollends zur Makulatur.

Mit dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) wird das Dublin-Abkommen vollends zur Makulatur. Die Strassburger Richter verbieten der Schweiz faktisch die Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien, obwohl Italien gemäss Schengen/Dublin für die Behandlung der Asylgesuche zuständig ist. Weltfremde ausländische Richter bestimmen zunehmend die Asyl- und Ausländerpolitik der Schweiz. Damit zeigen sich die fatalen Folgen der immer dichteren Verstrickung der Schweiz in internationale Abkommen. Die Schweiz muss ihre Selbstbestimmung dringend wieder zurückerlangen – auch bei der Zuwanderung und im Asylwesen.

Die Aufgabe der eigenständigen Grenzkontrolle und Zuwanderung sowie die Unterwerfung unter die weltfremde Rechtsprechung des EGMR fügen den Interessen der Schweiz massiven Schaden zu. Fremde Richter haben heute auf der Basis eines internationalen Abkommens die Einhaltung eines anderen internationalen Abkommens untersagt. Dieser Vorgang zeigt die Absurdität, in die sich die Schweiz manövriert hat.

Die SVP sieht mit diesem Urteil ihre seit Jahren geäusserten Befürchtungen bestätigt. Sollte dieses Urteil die Rückführung von Asylbewerbern nach Italien generell erschweren oder gar verunmöglichen, muss die Schweiz unverzüglich wieder Grenzkontrollen zu Italien einführen und Rückführungen direkt in die Herkunftsländer anordnen. Zudem ist die Attraktivität der Schweiz als Asylland deutlich zu senken. Bundesrätin Sommaruga steht nach dem offensichtlichen Scheitern ihrer Asylpolitik in der Pflicht.

Ebenso dringend ist die Lancierung der Volksinitiative „Schweizer Recht geht fremdem Recht vor“. Es kann nicht sein, dass fremde Richter sich auf der Basis einer sich dynamisch entwickelnden Praxis über legitime Schweizer Interessen hinwegsetzen, welche rechtlich abgesichert sind. Die Richter in Strassburg haben heute im Übrigen ihrerseits auf der Basis eines Staatsvertrages andere Staatsverträge ausgehebelt und damit einen unmöglichen Konflikt erzeugt.

Der Richterspruch aus Strassburg und die Untauglichkeit von Schengen/Dublin – einem Abkommen mit dynamischer Rechtsübernahme durch die Schweiz – sind zudem der beste Beleg dafür, dass die Schweiz niemals ein institutionelles Abkommen mit der EU abschliessen darf.

 
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