Medienmitteilung

Für eine Raumplanung mit Augenmass

Die SVP hat heute anlässlich einer Medienkonferenz ein neues Positionspapier zur Raumplanung vorgestellt. Sie zeigt darin auf, dass auch in der Raumplanung die verfassungsmässigen Grundsätze…

Die SVP hat heute anlässlich einer Medienkonferenz ein neues Positionspapier zur Raumplanung vorgestellt. Sie zeigt darin auf, dass auch in der Raumplanung die verfassungsmässigen Grundsätze einzuhalten sind und eine zentrale Steuerung von oben durch den Bund klar abzulehnen ist. Benachteiligungen bzw. der Ausschluss einzelner Regionen von Wachstum und Wohlstand sind ebenso falsch wie eine grenzenlose Bautätigkeit. Statt staatlichem Dirigismus sind pragmatische Lösungen gefragt, welche die Rechte und Bedürfnisse der einzelnen Regionen berücksichtigen aber auch die berechtigten Sorgen und Ängste der Bevölkerung ernst nehmen.

Die Raumplanung ist nicht erst seit der Volksabstimmung zur Zweitwohnungsinitiative ein wichtiges Thema der Politik. Seit mehreren Jahrzehnten werden Gesetze und Verordnungen erlassen mit dem Ziel, die räumliche Entwicklung zu steuern. Die SVP hat sich seit jeher für Augenmass bei solchen Revisionen und Vorschlägen eingesetzt. Anstelle verwaltungstechnischer Vorgaben aus dem Elfenbeinturm sind praktische, umsetzbare sowie die Interessen der Bevölkerung berücksichtigende Massnahmen zu ergreifen. Als Richtschnur sollte dabei stets gelten, das keine Region, Branche oder Bevölkerungsgruppe benachteiligt wird, keine bestehenden Kompetenzen abgeändert sowie die Entwicklungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt werden. Ebenso ist der Aspekt der Rechtssicherheit, der Eigentumsgarantie sowie der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung zu beachten. Diese Grundsätze mögen einfach klingen, angesichts der diesen Grundsätzen diametral entgegenlaufenden Tendenzen auf Bundesebene sind sie jedoch aktueller denn je. Um diese Ziele in der Raumplanung zu erreichen, sind folgende Forderungen zwingend zu beachten und umzusetzen:

  • Respektierung der verfassungsmässigen Kompetenzen
    Die verfassungsmässige Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden darf nicht ausgehöhlt werden. Eine schleichende Kompetenzverlagerung in der Raumplanung an den Bund ist klar zu bekämpfen. Raumplanerische Entscheide haben möglichst nahe bei den Betroffenen zu erfolgen.
  • Rechtssicherheit stärken
    Keine Beschränkung der Rechtssicherheit und des Eigentums, sondern pragmatische Lösungen, welche die Anliegen der Betroffenen praxisnah und ohne Unsicherheiten oder langwierige Verfahren berücksichtigen.
  • Stopp dem Verlust von Kulturland
    Die Fruchtfolgeflächen sind in ihrem Bestand zu erhalten. Neuer Wohnraum ist primär durch verdichtetes Bauen auch in der Höhe und Tiefe sicherzustellen. Einzonungen neuer Gebiete sind nur bei unfruchtbarem Kulturland vorzunehmen. Das starre Rodungsverbot, wie auch die Gewässerschutzgesetzgebung sind so anzupassen, dass neues Ackerland entstehen kann bzw. nicht verloren geht.
  • Entwicklungsmöglichkeiten zulassen
    Die Rahmenbedingungen sind so auszugestalten, dass Entwicklungsmöglichkeiten bestehen bleiben. Eine Siedlungssteuerung von oben mittels Vorgaben, welche Regionen benachteiligen, ist ebenso zu unterlassen wie eine unverhältnismässige Beschränkung von Bauland. „Jeder Region ihr Raumplanungsrecht statt staatlicher Zentralismus“ muss die Devise sein.
  • Masseneinwanderung stoppen
    Die schrankenlose Zuwanderung ist zu begrenzen. Klare, verbindliche Regelungen und eine Beschränkung auf qualifizierte Arbeitskräfte sind der Schlüssel gegen Zersiedelung, den Verlust von Kulturland und den Mehrverbrauch von Ressourcen.

Bern, 20.08.2012

 
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