Medienmitteilung

SVP-Fraktion: «Heiratsstrafe» gehört endlich abgeschafft

Die Bundeshausfraktion der SVP hat heute im Hinblick auf die am 31. Mai beginnende Sommersession folgende Beschlüsse gefasst:

– Die SVP-Fraktion lehnt die sogenannte «Heiratsstrafe» klar ab. Dieser alte Zopf gehört auch auf Bundesebene endlich abgeschafft – es geht nicht an, dass verheiratete Paare gegenüber Konkubinatspaaren steuerlich benachteiligt werden. Aus Sicht der SVP-Fraktion liegt die Lösung allerdings nicht in der Individualbesteuerung von Eheleuten. Dieses Modell würde lediglich neue Probleme und Ungerechtigkeiten schaffen. So kann dieses Modell vor allem bei Einverdiener-Ehepaaren zu einer Mehrbelastung führen. Auch könnte der Wechsel zur Individualbesteuerung nur vollzogen werden, wenn er gesamtschweizerisch auch in allen Kantonen umgesetzt würde. Die SVP-Fraktion spricht sich daher einstimmig für eine Vollsplitting-Lösung aus. Diese basiert auf einem einzigen Tarif. Im Unterschied zum geltenden Recht wird der unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Verheirateten gegenüber den Alleinstehenden nicht mehr durch den Verheiratetentarif, sondern durch das Splitting Rechnung getragen. Konkret wird beim Vollsplitting das gemeinsame Einkommen von Eheleuten zum Satz des halben Gesamteinkommens besteuert.

Hinsichtlich des Covid-19-Gesetzes unterstützt die SVP-Fraktion zwar die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung. Die Fraktion fordert jedoch nach wie vor, dass angesichts der sinkenden Corona-Zahlen nun alle Einschränkungen aufgehoben werden und dort, wo Abstände nicht eingehalten werden können, die funktionierenden Schutzkonzepte zum Tragen kommen (siehe auch die Vernehmlassungsantwort zum Öffnungsschritt IV).

Weiter unterstützt die SVP-Fraktion die im Ständerat eingereichten Vorstösse 21.3033 und 21.3034 zur Revision des Epidemiengesetzes EpG. Beide Motionen fordern bei allfälligen zukünftigen Pandemien mehr Mitsprache des Parlaments bei den Massnahmen zur Pandemie-Bekämpfung in besonderen und ausserordentlichen Lagen. Sollte der Bundesrat aus zeitlichen Gründen die ausserordentliche Lage sofort anordnen müssen, ist diese nachträglich durch das Parlament zu genehmigen.

– Zur Deckung des Zusatzfinanzierungsbedarfs der AHV in der Höhe von 26 Milliarden Franken unterstützt die SVP-Fraktion den bürgerlichen Kompromiss des Ständerates. Dieser sieht eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,3 % vor. Den Vorschlag der vorberatenden Kommission des Nationalrates, die Mehrwertsteuer um 0,4 % zu erhöhen, lehnt die SVP hingegen klar ab.

– Weiter fordert die SVP-Fraktion, dass die Erträge aus den Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank der AHV zugutekommen sollen. Die Fraktion wird in der Sommersession einen entsprechenden Antrag für eine Gesetzesänderung im Rahmen der laufenden AHV-Revision (AHV 21) einreichen.

 
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