Gravierende Hundeattacken gegen Menschen häufen sich. Das kann weder intellektuell noch juristisch weggeredet werden. Die vom Bund vorgeschlagenen Massnahmen gegen gefährliche Hunde sind jedoch..
(SVP) Gravierende Hundeattacken gegen Menschen häufen sich. Das kann weder intellektuell noch juristisch weggeredet werden. Die vom Bund vorgeschlagenen Massnahmen gegen gefährliche Hunde sind jedoch unseriös, ja heuchlerisch. Sie gaukeln der Bevölkerung vor, vor Kampfhunden sicher zu sein. Die SVP fordert deshalb verfassungskonforme und griffige Massnahmen zum Schutz der Menschen vor gefährlichen Hunden. Im Zentrum steht für die SVP die Eigenverantwortung der Hundehalter.
Ein so genanntes Pitbull-Verbot im Tierschutzgesetz unter zu bringen ist schlicht falsch. Denn das Tierschutzgesetz wurde zum Schutz der Tiere geschaffen. Vor Kampfhundeattacken müssen jedoch die Menschen geschützt werden. Auch verfassungsmässig stehen die vom Bund vorgeschlagenen Massnahmen gegen Kampfhunde auf wackligen Pfoten. Denn für polizeiliche Massnahmen sind die Kantone zuständig, nicht der Bund. Zudem wären die Bundesmassnahmen in der Praxis nur schwer verständlich, denn die Hundehaltung in Genf ist eine ganz andere als etwa im Kanton Appenzell-Ausserrhoden oder im Bündnerland. Insgesamt sind die vorliegenden Massnahmen ein politischer Hüftschuss und kaum wirkungsvoll.
Aus diesem Grund wird die SVP Bundeshausfraktion die vorliegenden Bundesmassnahmen gegen Kampfhunde ablehnen und mit einer eigenen Motion geeignete Massnahmen zum Schutz der Menschen vor gefährlichen Hunden fordern. Griffige Massnahmen, die einerseits verfassungskonform sein müssen, andererseits die Hundehalter in die Pflicht nehmen, allgemein akzeptiert werden und schlussendlich in der Praxis auch durchsetzbar sind.
Bern, 14. März 2006