So lautet der Eid, welchen die Mitglieder unseres Parlamentes leisten. Eine Mehrheit von Volk und Ständen hat 2014 der Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» zugestimmt und damit eine eigenständige Steuerung sowie eine Senkung der Zuwanderung mit jährlichen Kontingenten und Höchstzahlen in die Verfassung geschrieben. Nachdem sich bereits der Nationalrat mehrheitlich geweigert hat, diesen Volks- und Verfassungsauftrag umzusetzen, hat auch der Ständerat heute definitiv denselben Nichtumsetzungs-Weg eingeschlagen. Damit bricht eine Mehrheit beider Parlamentskammern nun offen den von Volk und Ständen beschlossenen Verfassungsauftrag und tritt damit die direkte Demokratie der Schweiz mit Füssen.
Die Nationalratsmehrheit hat aus lauter Angst vor den Drohgebärden der EU im September einen «Inländervorrang light» erfunden, der keinerlei Wirkung auf die Zuwanderungszahlen haben wird. Der Ständerat hat versprochen, diesen wirkungslosen «Inländervorrang» zu verschärfen. Was ist geschehen? Die so genannten Ständevertreter haben es fertiggebracht, die schlechteste Lösung des Nationalrats noch einmal zu verschlechtern und zu verkomplizieren, mit inakzeptablen Folgen für kleine und mittlere Unternehmen, aber auch für alle anderen Stellensuchenden wie Lehr- und Studienabgänger sowie alle diejenigen inländischen Arbeitnehmenden, die einen Stellenwechsel wünschen.
Fakt ist: auch mit der nun vorliegenden Ständeratslösung kann die Zuwanderung weder eigenständig gesteuert noch gesenkt werden. Sie führt hingegen zu einem massiven, bürokratischen Mehraufwand bei Unternehmen, die Stellen besetzen möchten. Bleibt es dabei, so werden künftig kaum noch Stellen in Zeitungen oder auf Jobportalen ausgeschrieben, sondern SIE müssten direkt dem RAV gemeldet werden. Zehntausende Menschen, die eine Arbeitsstelle haben, aber auf der Suche nach einer beruflichen Veränderung sind, müssten sich nun entweder beim RAV anmelden, um über das tatsächliche Stellenangebot informiert zu sein oder sie werden bei der Stellensuche schlicht diskriminiert. Das führt zu einem massiven Mehraufwand bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren, sowie höheren zusätzlichen Kosten.
Die einzige echte Umsetzung des Volkswillens und des Verfassungsauftrags ist das von SVP-Ständerat Peter Föhn eingebrachte Konzept, welches eine selbständige Steuerung der Zuwanderung mit jährlichen Kontingenten und Höchstzahlen fordert. Genauso, wie das Volk dies entschieden hat. Aber dieses Konzept wurde von den Standesvertretern heute abgelehnt, womit diese Volkswillenverweigerer offen die Interessen der EU über den Willen des eigenen Volkes stellen. Ein so noch nie dagewesener Verfassungsbruch in der langen Geschichte unseres freien Landes.
Die SVP wird unbeirrt auch in der Fortsetzung dieser Debatte auf der Seite des Souveräns, der Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, sowie unserer direkten Demokratie stehen und sich für eine verfassungsgetreue Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative einsetzen. Sie fordert sämtliche Parlamentarier auf, sich in diesem Sinne an ihren geleisteten Eid zu erinnern: «Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen».