Der Bundesrat hat entschieden: zwei Drittel der überschüssigen Goldreserven sollen den Kantonen und ein Drittel dem Bund zukommen. Die AHV geht leer aus. Dieser Entscheid der Landesregierung ist…
(SVP) Der Bundesrat hat entschieden: zwei Drittel der überschüssigen Goldreserven sollen den Kantonen und ein Drittel dem Bund zukommen. Die AHV geht leer aus. Dieser Entscheid der Landesregierung ist unglaubwürdig und inakzeptabel.
Der Entscheid des Bundesrates, die überschüssigen Goldreserven zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund auszuschütten, ist in jeder Hinsicht völlig unverständlich. Es wurden nicht nur der Volkswille, sondern auch klare rechtliche Grundlagen missachtet. Jahrelang beteuerte der Bundesrat, eine Goldverteilung sei ohne separate Rechtsgrundlage nicht möglich. Plötzlich gilt dies nicht mehr. Im Gegenteil: Der Bundesrat sehe „keine rechtliche Möglichkeit“ mehr, die Ausschüttung nicht vorzunehmen, heisst es nun. Diese Aussage kann nur Kopfschütteln auslösen.
Die Landesregierung will offensichtlich um jeden Preis einem Volksentscheid aus dem Weg gehen. Darüber wundert man sich nach der klaren Abstimmungsniederlage des Bundesrats mit dem Projekt „Solidaritätsstiftung“ natürlich nicht, aber: Volksvermögen gehört dem Volk! Es ist eine Zumutung, wenn die 1’300 Tonnen Gold nun einfach am Volk vorbei verteilt werden.
Die SVP hat immer verlangt, dass das Volksvermögen der AHV zugeführt wird. Davon hätten alle profitiert. Zudem hätte damit auch ein Beitrag an die Finanzierung der AHV, die alles andere als gesichert ist, geleistet werden können. Die Bevölkerung sorgt sich um ihre Rente. Und was macht der Bundesrat? Er schüttet die Goldreserven an die Kantone aus und will stattdessen die Mehrwertsteuer erhöhen, um die AHV zu finanzieren.
Die SVP wehrt sich entschieden gegen diese leichtfertige Verschleuderung von Volksvermögen. Auf Bundesebene setzt sich die SVP dafür ein, dass wenigstens die dem Bund zustehenden Mittel aus den Goldreserven vollumfänglich in die AHV fliessen.
Aufgrund dieser neuen Umstände ist es für die SVP nicht mehr ausgeschlossen, die im Parlament hängige Volksinitiative „Nationalbankgewinne in die AHV“ zu unterstützen.
Bern, 2. Februar 2005