Medienmitteilung

Inakzeptable Einmischung der Strassburger-Richter: SVP-Fraktion fordert einstimmig die Kündigung der EMRK

An ihrer Sitzung in Schaffhausen (SH) verabschiedete die Bundeshausfraktion einstimmig eine Motion, die die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fordert. Grund dafür ist das skandalöse Urteil der Strassburger Richter im Fall der Klimaseniorinnen von Anfang April. Es ist völlig inakzeptabel, dass sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zunehmend in nationale Angelegenheiten einmischt und politische Entscheide trifft.

Die Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist der Schutz der zentralen menschenrechtlichen Garantien. Seit geraumer Zeit dehnen die Strassburger Richter jedoch ihren Aufgabenbereich aus und leiten immer neue Ansprüche und Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ab, denen die Mitgliedsländer nie zugestimmt haben. Jüngstes Beispiel ist die skandalöse Verurteilung der Schweiz im Fall der von Greenpeace orchestrierten und finanzierten Klage der Klimaseniorinnen.

Mit diesem Urteil sind die Strassburger Richter zu Marionetten von Aktivisten verkommen und haben ihre Glaubwürdigkeit endgültig verspielt. Sie treten die Gewaltentrennung und die Demokratie mit Füssen: Gerichte haben keine politischen Entscheide zu treffen – dafür ist der demokratisch gewählte Gesetzgeber zuständig.

Diese dreiste Einmischung fremder Richter in die Schweizer Politik ist für ein souveränes Land inakzeptabel. Die SVP-Fraktion fordert, dass der Bundesrat die EMRK auf den nächstmöglichen Termin kündigt. Der freiheitliche, direktdemokratische Schweizer Rechtsstaat ist vor den institutionellen Übergriffen des EGMR zu schützen. Die SVP-Fraktion hat einstimmig eine entsprechende Motion beschlossen, die sie in der Sommersession im Ständerat einreicht. Die von der EMRK gewährleisteten Grundrechte sind bereits durch die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft umfassend geschützt.

Wer prügelt soll nicht automatisch in der Schweiz bleiben

Häusliche Gewalt in der Schweiz hat überdurchschnittlich oft einen Migrationshintergrund. Nun will die Mitte-links-Mehrheit im Parlament die Nicht-Integration noch belohnen: Mit Anspruch auf Aufenthalt in der Schweiz. Denn ausländische Täter müssen die Schweiz nicht zwingend verlassen. Die parlamentarische Initiative 21.504 «Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 des Ausländer- und Integrationsgesetzes garantieren» von SP, FDP und Mitte öffnet zudem Missbrauch Tür und Tor. Die SVP-Fraktion lehnt die Motion einstimmig ab.

Die SVP-Fraktion unterstützt die Motionen 23.4241 «Korrektur der Praxisänderung in Bezug auf Asylgesuche von Afghaninnen» und 24.3008 «Schutz von Afghaninnen. Einzelfallprüfung und Sicherheitsprüfung»: Die Praxisänderung des Staatssekretariats für Migration (SEM) muss rückgängig gemacht werden. Das Asylgesetz sieht die Einzelfallprüfung vor – die pauschale Gewährung von Asyl an eine Bevölkerungsgruppe übersteigt die Kompetenz der Verwaltung. Für die Asylgewährung muss das Herkunftsland und nicht die Nationalität massgebend sein.  Zudem muss bei Afghaninnen, die sich zuletzt in einem Drittstaat aufgehalten haben, die Verfolgungssituation nach diesem Land beurteilt werden. Weiter hat für nachziehende Ehemänner eine Sicherheitsüberprüfung zu erfolgen.

Die SVP-Fraktion lehnt die linksextreme Umweltverantwortungsinitiative (24.021) der jungen Grünen entschieden ab: Sie hätte massive Kosten zur Folge und würde stark in die Wirtschaftsfreiheit eingreifen. Letzteres bedeutet einen Wettbewerbsnachteil für die Schweizer Wirtschaft und letztlich ein Wohlstandsverlust für unser Land.

Im Anschluss an die Sitzung trafen sich die Mitglieder der SVP-Fraktion im Herzen der Schaffhauser Altstadt bei einem SVP bi de Lüt (Bildergalerie) zum lockeren Austausch mit der lokalen Bevölkerung.

 
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