Das NEIN zur Volksinitiative „Staatsverträge vors Volk!" war aufgrund der massiven Angstkampagne der Gegner voraussehbar. Die SVP wird Bundesrat und Gegner der Vorlage beim Wort nehmen, dass das…
Das NEIN zur Volksinitiative „Staatsverträge vors Volk!“ war aufgrund der massiven Angstkampagne der Gegner voraussehbar. Die SVP wird Bundesrat und Gegner der Vorlage beim Wort nehmen, dass das Volk bei wirklich wichtigen Vorlagen, wie z.B. bei der im Rahmen des Energieabkommens vorgesehenen institutionellen Anbindung an die EU, abstimmen darf. Die SVP wird sich weiterhin für die Stärkung und den Ausbau der Volksrechte, insbesondere in der Aussenpolitik, einsetzen. Auch der Bundesrat hat hier einen Handlungsbedarf ausgemacht. Die schweizerische Aussenpolitik war in den vergangenen Jahren allzu oft geprägt von Anpassertum und der Aufgabe von Unabhängigkeit und Standortvorteilen.
Die SVP zeigt sich befriedigt über das NEIN zu Managed Care. Das deutliche Resultat bringt zum Ausdruck, dass den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Freiheit im Gesundheitswesen wichtig ist. Dies muss auch als klare Absage an eine Einheitskasse verstanden werden, die noch eine wesentlich grössere Einschränkung der Freiheit mit sich bringen würde. Mit dem Nein sind alle grösseren Reformen im Gesundheitswesen der letzten Jahre vor dem Volk oder bereits im Parlament gescheitert, unter anderem auch der Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative der SVP. Die SVP ist besorgt über die Selbstbedienungsmentalität und die damit stetig steigenden Kosten im Gesundheitswesen. Es sind insbesondere die Familien und der Mittelstand, die von den jährlichen Prämienerhöhungen hart betroffen sind. Die SVP setzt deshalb neben der Eigenverantwortung auf die verstärkte Missbrauchsbekämpfung im Gesundheitswesen.
Die SVP bedauert das NEIN zur Volksinitiative „Eigene vier Wände dank Bausparen„. Die steuerliche Förderung des erstmaligen Erwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum durch Bausparen ist damit gescheitert. Dies darf indes nicht als Freipass für Einschränkungen des Erwerbs von Wohneigentum interpretiert werden. Privates Eigentum bildet eine wichtige Grundlage unserer Gesellschaft und unsere Staates. Diesbezüglich gibt es einigen Handlungsbedarf. Besitzerinnen und Besitzer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung drückt der Schuh beispielsweise seit Jahren beim Eigenmietwert. Die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“, die am 23. September zur Abstimmung kommt, will Rentnerinnen und Rentnern ein einmaliges Wahlrecht einräumen, den Eigenmietwert nicht mehr zu versteuern. Im Gegenzug wären die mit dem Wohneigentum verbundenen Schuldzinsen nicht mehr abziehbar. Unterhaltskosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 4‘000 Franken sowie Kosten für Massnahmen, die dem Energiesparen, dem Umweltschutz und der Denkmalpflege dienen, bleiben allerdings vollumfänglich abzugsberechtigt.