Die SVP begrüsst den Massnahmenkatalog des Bundesrats zur Integration von Ausländern in der Schweiz. Auch der heute vom Bundesrat verabschiedete Gesetzesentwurf für die Beschleunigung von…
(SVP) Die SVP begrüsst den Massnahmenkatalog des Bundesrats zur Integration von Ausländern in der Schweiz. Auch der heute vom Bundesrat verabschiedete Gesetzesentwurf für die Beschleunigung von Strafverfahren minderjähriger Täter ist ein wirkungsvoller Schritt bei der Bekämpfung der Jugendgewalt. Doch damit sind noch längst nicht alle Probleme gelöst.
Integration ist und bleibt Sache der Ausländer in der Schweiz. Die Beherrschung einer hiesigen Landessprache ist dabei wohl das wichtigste Kriterium. Die Verweigerung der Erlernung einer Landessprache ist ein Zeichen für mangelnde Integrationsbereitschaft. Deshalb fordert die SVP eine Verknüpfung der Integration (und der Sprachkenntnisse) mit der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Wer zum Zeitpunkt der ersten Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung noch immer kaum Kenntnisse der Landessprache hat, soll künftig mit dem Verlust der Aufenthaltsbewilligung rechnen müssen. So werden jene Ausländer belohnt, die sich rasch integrieren und eine Landessprache erlernen.
Erfreut ist die SVP darüber, dass der Bundesrat die Einsetzung eines Integrationsbeauftragten ablehnt. Es ist falsch, auf jedes Bedürfnis der Linken mit neuen Beamten zu reagieren. Wichtiger ist es, dass die Kontrolle der Integrationsbemühungen durch das verantwortliche Bundesamt für Migration, mit den Kantonen und Gemeinden zusammen, verstärkt wird.
Schnellere Strafverfahren für kriminelle Jugendliche
Mit dem Entscheid zur Beschleunigung der Strafverfahren für kriminelle Jugendliche erfüllt der Bundesrat eine Forderung der SVP. Doch im Bereich des Jugendstrafrechts braucht es mehr. Insbesondere sollen Jugendliche bei schweren Straftaten (z.B. Vergewaltigung, Körperverletzung, schwerer Raub und Mord) bereits ab dem 16. Lebensjahr dem Erwachsenen-Strafrecht unterstellt werden. Zudem müssen junge kriminelle Ausländer bei schwerwiegenden Vergehen künftig ausgeschafft werden, notfalls mit ihren Eltern zusammen.
Bern, 22. August 2007