Die SVP hat heute anlässlich einer Medienkonferenz ihr neues Positionspapier „Integration ist kein Selbstbedienungsladen“ den Medien und der Öffentlichkeit vorgestellt. Die im Papier…
Die SVP hat heute anlässlich einer Medienkonferenz ihr neues Positionspapier „Integration ist kein Selbstbedienungsladen" den Medien und der Öffentlichkeit vorgestellt. Die im Papier aufgestellten Forderungen werden von SVP-Parlamentariern in Form von Anträgen in die vom Bundesrat verabschiedete Vorlage zur Änderung des Ausländergesetzes eingebracht. Die parlamentarische Beratung des Gesetzes beginnt am 16. August 2013 in der Staatspolitischen Kommission des Ständerates. Die millionenteure, antiliberale, bürokratische und zentralistische Vorlage widerspricht dem im der Bundesverfassung verankerten Gebot der Selbstverantwortung sowie dem bei der Volksabstimmung zur Ausschaffungsinitiative klar geäusserten Volkswillen.
Volk und Stände haben im Jahr 2010 einen Integrationsartikel in der Verfassung klar verworfen und damit bestätigt, dass Integration keine Staatsaufgabe ist. Vielmehr ist sie von den Zuwanderern einzufordern und zu erbringen. Nun will der Bundesrat Integrationsförderung dennoch als Staatsaufgabe im Bundesgesetz für Ausländer verankern. Im Giesskannenprinzip sollen jährlich Hunderte von Millionen Steuerfranken von Bund, Kantonen und Gemeinden zur Förderung der Integration mittels Begrüssungsprogrammen, kostenlosen Integrationskursen und anderen interkulturellen Vermittlungsprojekten eingesetzt werden.
Dabei integrieren sich die meisten Zuwanderer in der Regel problemlos in die hiesige Gesellschaft, lernen die am Wohnort gesprochene Sprache, gehen einer Arbeit nach und halten sich an die geltende Rechtsordnung. Staatliche Förder-massnahmen sind für integrationswillige und motivierte Zuwanderer nicht not-wendig – im Gegenteil, sie könnten gar als Affront verstanden werden.
Zuwanderer, die sich weigern, die Sprache zu erlernen, sich nicht an die Schweizer Rechtsordnung sowie die hiesigen Gepflogenheiten halten und auf Kosten des Staates leben, sind nicht integrationswillig und haben in der Schweiz nichts verloren. Wenn jemand wie in seiner Heimat leben, keiner Arbeit nachgehen will und sich weder für die Bevölkerung noch für die Kultur der Schweiz interessiert, dann soll er auch wieder in seine Heimat zurückkehren oder erst gar nicht einwandern. Solche Zuwanderer, die es schliesslich nur auf unser Sozialsystem abgesehen haben, schaden nicht nur dem Zusammenhalt der Schweizer Bevölkerung und dem sozialen Frieden, sie schaden in erster Linie auch genau jenen Ausländern, welche sich wie oben beschrieben vorbildlich und selbstständig integriert haben und arbeiten. Diese kommen in Verruf und müssen sich in der Gesellschaft für ihre Landsleute rechtfertigen.
Obwohl diese Grundsätze in der Bevölkerung einen klaren Rückhalt geniessen, was die Annahme der Ausschaffungsinitiative und die Ablehnung des direkten Gegenvorschlages mit Integrationsartikel in der Bundesverfassung gezeigt ha-ben, steuert die Politik auf Bundesebene und in den meisten Kantonen in eine völlig andere Richtung. Staatliche Fördermassnahmen nach dem Giesskannen-prinzip, Zentralisierung der Integrationspolitik sowie der Auf- und Ausbau einer staatlichen Integrationsindustrie sind die Folgen. Ohne jegliche Wirkungsanalyse durchgeführt zu haben, werden in der Schweiz millionenteure Fördermassnahmen gefordert und teilweise bereits umgesetzt.
Integration ist keine Staatsaufgabe, sondern eine Konsequenz des Entscheides, sich die Schweiz als Lebens- und Arbeitsort auszusuchen. Daher wird die SVP die Gesetzesvorlage im Parlament klar ablehnen.
Die Forderungen der SVP: