Medienmitteilung

JA zur Neuen Finanzordnung (NFO)

Am 28. November stimmen die Schweizerinnen und Schweizer über drei eidgenössische Vorlagen ab. Die öffentlichen Diskussionen und Auseinandersetzungen im Vorfeld der Abstimmung drehen sich vor allem…

Gemeinsames Communiqué von SVP, FDP, CVP und SP zur überparteilichen Medienkonferenz:

Am 28. November stimmen die Schweizerinnen und Schweizer über drei eidgenössische Vorlagen ab. Die öffentlichen Diskussionen und Auseinandersetzungen im Vorfeld der Abstimmung drehen sich vor allem um zwei Vorlagen, nämlich die „Neugestaltung des Finanzausgleichs“ (NFA) und die „Forschung an embryonalen Stammzellen“. Die dritte Vorlage, die „Neue Finanzordnung“ (NFO), wurde bisher kaum betrachtet. Am Freitag setzten sich Nationalrätin Hildegard Fässler (SP) sowie die Nationalräte Bruno Zuppiger (SVP), Felix Walker (CVP) und Charles Favre (FDP) an einer überparteilichen Medienkonferenz für die NFO ein.

Für das JA zur Neuen Finanzordnung ziehen die vier Bundesratsparteien CVP, FDP, SP und SVP für einmal am gleichen Strick – in die gleiche Richtung. Bei der NFO geht es primär um die beiden Haupteinnahmequellen des Bundes, die direkte Bundessteuer (früher Wehrsteuer genannt) und die Mehrwertsteuer. Zusammen machen diese beiden Steuern rund 60 Prozent der Bundeseinnahmen oder etwa 30 Mrd. Franken aus.

In der Verfassung sind die Höhe der Steuersätze und die Befristung, bis wann die Steuern erhoben werden können, geregelt. Da die heute geltende Finanzordnung Ende 2006 ausläuft, wäre es dem Bund ohne neue Ordnung ab 2007 nicht mehr möglich, Steuern zu erheben. Das Resultat wäre der Bankrott des Bundes. Daher wird dem Volk mit dieser Vorlage beantragt, die Frist für die Erhebung dieser beiden Steuern bis ins Jahr 2020 zu verlängern. Dabei werden die heute geltenden Sätze für die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer beibehalten. Hingegen werden in der neuen Finanzordnung einige Anpassungen vorgenommen, welche bereits früher in verschiedenen Gesetzen neu geregelt worden sind, so etwa die Abschaffung der Kapitalsteuer oder etwa die Senkung des Höchstsatzes bei der Gewinnsteuer von 9,8 auf 8,5 Prozent für juristische Personen.

Der Bundesrat, die Bundesratsparteien und alle wichtigen Verbände empfehlen die NFO zur Annahme.

Bern, 12. November 2004

 
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