Die SVP-Fraktion hat sich an ihrer heutigen Sitzung unter anderem mit der ausserordentlichen Session zur Energiepolitik vom 8. Juni 2011 befasst. Die Fraktion bekräftigt die Position der SVP, dass…
Die SVP-Fraktion hat sich an ihrer heutigen Sitzung unter anderem mit der ausserordentlichen Session zur Energiepolitik vom 8. Juni 2011 befasst. Die Fraktion bekräftigt die Position der SVP, dass die schweizerische Energiepolitik auf sichere Technologien, Versorgungssicherheit, massvolle Energiekosten und eine möglichst hohe Unabhängigkeit vom Ausland ausgerichtet werden muss. Ein Entscheid über einen Ausstieg aus der Kernenergie ist deshalb zum heutigen Zeitpunkt verfrüht und überhastet. Die SVP-Fraktion fordert, dass entsprechende Beschlüsse erst auf der Basis von konkreten Projekten und Konzepten, welche der Bundesrat nun auszuarbeiten und vorzulegen hat, gefällt werden dürfen. Sie verlangt deshalb im Parlament mit einem einstimmig beschlossenen Ordnungsantrag, Beschlüsse über die Energiezukunft und einen allfälligen Ausstieg aus der Kernenergie erst nach Vorliegen dieser Grundlagen zu fällen.
Im Weiteren hat sich die SVP-Fraktion mit den Richterwahlen in der dritten Sessionswoche befasst. Die SVP pocht auf ihren bestens ausgewiesenen Anspruch auf einen zusätzlichen Sitz am Bundesverwaltungsgericht. Die SVP verfügt heute nur über die Hälfte der ihr gemäss Parteienproporz zustehenden Sitze. Sie hätte zum heutigen Zeitpunkt Anspruch auf acht zusätzliche Sitze. Deshalb ist es völlig unverständlich, dass die Gerichtskommission der Eidgenössischen Räte anstelle des hervorragend qualifizierten SVP-Kandidaten eine Kandidatin aus dem Umfeld der Grünen Partei, welche gemäss Proporz keinen Anspruch auf diesen Sitz hat, zur Wahl vorschlägt. Die SVP hält an ihrer Kandidatur fest.
Schliesslich hat die Fraktion einstimmig beschlossen, Erwin Beyeler als Bundesanwalt nicht wiederzuwählen. Herr Beyeler bringt weder die notwendige Integrität noch die notwendige Eignung für dieses bedeutende Amt mit. Es ist wichtig, dass das Vertrauen in die Bundesanwaltschaft wiederhergestellt wird. Mit Herrn Beyeler an der Spitze ist dies nicht möglich.
Bern, 31. Mai 2011