Drei ausländische Raser haben sich am letzten Wochenende in dichtem Nebel ein Autorennen geliefert, welches ein Todesopfer forderte – eine junge, unbeteiligte Schweizerin erlag noch auf der…
(SVP) Drei ausländische Raser haben sich am letzten Wochenende in dichtem Nebel ein Autorennen geliefert, welches ein Todesopfer forderte – eine junge, unbeteiligte Schweizerin erlag noch auf der Unfallstelle ihren Verletzungen. Ein Grund für dieses Opfer ist auch das neue Strafrecht, denn mit ihm kommen viele Raser mit bedingten Geldstrafen davon. Die SVP fordert eine Verschärfung der Sanktionen und wird in der Wintersession entsprechende Vorstösse einreichen.
Als Folge dieser tragischen Unfälle und aufgrund der generell zunehmenden Anzahl der Straftaten in der Schweiz, müssen die strafrechtlichen Massnahmen massiv erhöht werden. Auf eine Überreglementierung des Strassenverkehrs, die alle Verkehrsteilnehmer betrifft und kriminalisiert, ist jedoch zu verzichten. Angesichts der Tatsache, dass heute eine Mehrheit der Gewaltverbrechen durch Ausländer begangen wird, hat die SVP folgerichtig die sehr erfolgreiche Ausschaffungsinitiative lanciert. Parallel dazu muss nun eine andere „Grossbaustelle“ angegangen werden: Die Reform des Strafrechts. Das neue Strafgesetzbuch hat, obwohl es erst seit Kurzem in Kraft ist, deutlich versagt und muss dringend wieder revidiert werden!
Die neu geschaffenen Geldstrafen, anstelle der bisher üblichen Freiheitsstrafen bis 6 Monate, schrecken nicht ab, sondern verhöhnen die Opfer. Je nach Einkommen des Täters kann eine Geldstrafe im mittelschweren Deliktsegment (wie beispielsweise Raserei, sexuelle Nötigung etc.) etwa nur gerade lächerliche Fr. 100.- betragen. Besonders stossend ist, dass diese Sanktion auch noch bedingt aufgeschoben werden kann. Das heisst, die viel zu tiefe Strafe muss nicht einmal bezahlt werden.
Verbrecher werden nicht nur vom neuen Strafrecht in Watte gepackt sondern auch von netten Richtern mit Samthandschuhen angefasst. Ein Unfallverursacher, der vor einiger Zeit ein 15-jähriges Mädchen getötet hat, ist dafür keinen Tag im Gefängnis gesessen. Ein Mann, der sich an einer jungen Frau vergangen hat, hat als Ersttäter nur eine bedingte Geldstrafe zu vergegenwärtigen. Auch die drei ausländischen Todesraser vom letzten Samstag sind schon wieder auf freiem Fuss und veranstalten eine Medienshow, in der sie das Todesopfer verhöhnen. Sie müssen keine schwere Strafe befürchten und kommen möglicherweise sogar mit einer bedingten Geldstrafe davon.
Die SVP will unsere Bevölkerung vor Rasern, Mördern und Vergewaltigern schützen. In der kommenden Session wird die SVP-Fraktion deshalb folgende Vorstösse einreichen:
Bern, 14. November 2008