Die unkontrollierte und masslose Zuwanderung gehört zu den grössten Sorgen der Schweizerinnen und Schweizer. Für die SVP-Fraktion ist klar: Die Schweiz muss die Zuwanderung wieder selber steuern und die illegale (Asyl-)Migration stoppen. Umso gefährlicher ist der UNO-Migrationspakt: Dieser will durch die juristische Hintertüre eine weltweite Migrationsfreizügigkeit durchsetzen. Die SVP-Fraktion fordert eine unmissverständliche Ablehnung des UNO-Migrationspakts durch die Schweiz.
Der Auftrag der Schweizer Armee ist in der Bundesverfassung festgehalten: «Sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung.» Die Schweizer Armee muss fähig sein, diesen Auftrag im Ernstfall eigenständig zu erfüllen. Die bewaffnete Neutralität hat entscheidend dafür gesorgt, dass unser Land seit über 200 Jahren vor Weltkriegen und fremden Konflikten verschont wurde. Die Schweiz kann und darf sich nicht auf fremde Militärbündnisse und militärische Korporationen stützen. Sie darf sich vor allem nicht in fremde Konflikte hineinziehen lassen. Die SVP-Fraktion fordert darum eine schrittweise Erhöhung der Armeeausgaben auf ein Prozent des BIP bis spätestens 2030 (24.025, Armeebotschaft 2024). Gleichzeitig ist die SVP-Fraktion sehr beunruhigt, wie das VBS eigenmächtig die Annäherung an die Nato vorantreibt. Dazu gehört auch der geplante Beitritt der Schweiz zur European Sky Shield Initiative. Die SVP-Fraktion fordert, dass dieser Beitritt dem Parlament unterbreitet wird (Motion 24.3474).
Die SVP-Fraktion ist für die Stärkung der Ehe und sagt deshalb Ja zur Abschaffung der Heiratsstrafe und Ja zur Einführung eines Vollsplittings auf Bundesebene: Verheiratete Paare sollen nicht länger steuerlich benachteiligt werden gegenüber unverheirateten Paaren. Die Einführung einer Individualbesteuerung (24.026) lehnt die SVP jedoch ab. Sie dient der schleichenden Zerstörung der Ehe und schafft lediglich neue Probleme und Ungerechtigkeiten. So kann dieses Modell vor allem bei Einverdiener-Ehepaaren zu einer Mehrbelastung führen. Zudem droht ein Umsetzungsdschungel, wenn Ehepartner künftig ihr Bett, den Fernseher, das Auto oder die private Vorsorge getrennt in einer Steuererklärung versteuern müssten.