Klarer Auftrag bis Ende Jahr eine Volksinitiative zur Begrenzung der Zuwanderung zu lancieren

Die Delegierten der SVP Schweiz haben heute in Lausen (BL) die vom Parteivorstand vorgeschlagenen Varianten für eine Volksinitiative diskutiert, wie die masslose Zuwanderung gestoppt werden kann. Die Zuwanderung muss wieder eigenständig gesteuert werden und das falsche Prinzip der heute geltenden Personenfreizügigkeit mit der EU ist zu beseitigen.

Die Delegierten der SVP Schweiz haben den folgenden Anträgen des Parteivorstandes zugestimmt:

  • Die nachfolgenden zwei Varianten für eine „Volksinitiative zur Begrenzung der Zuwanderung“ (Arbeitstitel) seien für die Weiterarbeit zu genehmigen;
  • Die Delegiertenversammlung beauftragt den Parteivorstand die Volksinitiative auszuformulieren, mit der AUNS abzusprechen und bis spätestens Ende Jahr 2017 zu lancieren.

 

Variante 1: Kündigung
Das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU und ihren Mitgliedstaaten vom 21.06.1999 ist innerhalb von spätestens 12 Monaten nach Annahme dieser Initiative durch Volk und Stände zu kündigen.

Variante 2: Zuwanderungsregelung ist nur Sache der Schweiz
Die Zuwanderungsregelung liegt ausschliesslich in der Kompetenz der Schweiz.
Es dürfen künftig keine internationalen Verträge abgeschlossen werden, welche ausländischen Staatsangehörigen eine Personenfreizügigkeit gewähren und bestehende Verträge dürfen nicht im Widerspruch dazu angepasst oder erweitert werden.
Das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU und ihren Mitgliedstaaten vom 21.06.1999 ist – notfalls durch Kündigung – aufzuheben, so dass dieses spätestens 12 Monate nach Annahme der Volksinitiative ausser Kraft ist.

 

>> Referat von Christoph Blocher, a. Bundesrat
>> Referat von Marco Chiesa, Nationalrat
>> Referat  von Prof. Dr. Reiner Eichenberger
>> Referat von Adrian Amstutz, Nationalrat
>> Referat von Caspar Baader, a. Nationalrat, Vorsitzender der Arbeitsgruppe AUNS und SVP

>> Anträge des Parteivorstandes (PDF)

 

 

 
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