Medienmitteilung

Klima-Terroristen blockieren Strassen – und nichts passiert!

Seit Wochen terrorisieren so genannte «Klima-Aktivisten» die Schweiz. Sie kleben sich an Strassen fest, sie blockieren Brücken und Autobahn-Ausfahrten.

Nichtsnutze hindern die arbeitende Bevölkerung beim Berufsverkehr. Handwerker kommen nicht zu ihren Baustellen. Lieferanten kommen nicht zu ihren Kunden. Nicht einmal die Ambulanzen kommen durch. In Grossbritannien starben wegen solcher Blockaden bereits zwei Menschen. Muss es auch in der Schweiz soweit kommen?

Sympathisierende Medien nennen diese Leute verharmlosend «Klima-Aktivisten». In Wahrheit handelt es sich um Klima-Terroristen, die unsere Freiheit und Sicherheit bedrohen. Radikale, insbesondere auch vom Ausland finanzierte Bewegungen wie Extinction Rebellion oder Renovate Switzerland wollen den Umsturz unserer freiheitlichen und demokratischen Ordnung. Dazu gehört auch eine mit Steuergeldern bezahlte Professorin aus Lausanne, die sich auf einer Autobahn anklebte.

Und was passiert? Nichts. Die Polizei muss warten, bis die Rettungssanitäter vor Ort sind. Der Berufsverkehr auch. Die Klimaaktivsten machen sich über unser lasches System lustig, so wie es illegale Migranten tun. Dem muss ein Ende gesetzt werden. Ansonsten haben die untätigen Politiker und Gerichte die Verantwortung zu übernehmen, wenn die Situation bei den behinderten Verkehrsteilnehmern eskaliert.

Ein Zürcher Richter hat angekündigt, dass er sämtliche «Klima-Aktivisten», die sich an die Strasse geklebt haben, freisprechen werde. Richter fällen ihr Urteil schon vor dem Prozess. Das ist ein Hohn für die arbeitende Bevölkerung, die ihre Steuern zahlt und sich an die Gesetze hält.

Die SVP Schweiz fordert deshalb:

  • Knallharte Bussen und bei Wiederholungstätern Haftstrafen für Klima-Terroristen
  • Schadenersatz an die behinderten Betriebe und Berufsleute durch die Blockierer
  • Die Polizei muss unverzüglich die Vollmacht bekommen, diese Strassen-Blockierer entfernen zu können
  • Der Polizei in der Schweiz muss es erlaubt sein, solche Widerholungstäter in mehrtägigen Gewahrsam zu nehmen, wie dies in Bayern der Fall ist, «um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern»
  • Richter, die diese Straftaten nicht ahnden, sollen suspendiert werden
 
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