Die Niederlage des Bundes vor der EU-Kommission in Sachen Anflugverfahren auf Zürich-Kloten ist auf den mangelnden Einsatz des Bundesrates in diesem Dossier zurückzuführen. So wurden weder alle…
(SVP) Die Niederlage des Bundes vor der EU-Kommission in Sachen Anflugverfahren auf Zürich-Kloten ist auf den mangelnden Einsatz des Bundesrates in diesem Dossier zurückzuführen. So wurden weder alle möglichen juristischen Verfahren eingeleitet, noch auf politischer Ebene genügend Druck ausgeübt. Es war absehbar, dass sich die EU nicht mit ihrem grössten Nettozahler Deutschland anlegen will.
Die EU-Kommission hat heute beschlossen, die Beschwerde des Bundesrates gegen die deutschen Flugbeschränkungen im Umfeld des Flughafens Zürich abzulehnen. Dieser Entscheid ist inhaltlich nicht nachvollziehbar und kann nur durch politische Begründungen motiviert sein. Unabhängig davon ist festzuhalten, dass der Bundesrat zu passiv blieb, widerwillig agierte und wenig Entschlossenheit an den Tag legte. Dies muss unverzüglich ändern: Der Bundesrat muss die Schweizer Interessen selbstbewusster und klarer vertreten. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, die Ablehnung der Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof anzufechten. Die SVP fordert den Bundesrat auf, den Weiterzug an seiner nächsten Sitzung am 15. Dezember zu beschliessen.
Es ist nun dringend, alle zur Verfügung stehenden juristischen Verfahren einzuleiten, so auch ein Verfahren vor dem ICAO-Rat. Doch auch auf politischer Ebene ist Druck aufzubauen: Auf Verhandlungen zur Streckenführung der A98 darf der Bundesrat nicht eintreten, solange die unhaltbare Situation im Flugverkehr anhält. Es kann nicht sein, dass Deutschland seine eigene Bevölkerung vor Lärm schützen will, gleichzeitig aber die Autobahnumfahrung Waldshut über schweizerisches Gebiet führt. Im gleichen Atemzug ist der zunehmende Transit deutscher Lastwagen durch die Schweiz zu nennen.
Vor diesem Hintergrund muss auch das Gesprächsprotokoll, das Bundesrat Leuenberger und der deutsche Verkehrsminister Stolpe unterzeichnet haben, dem Parlament zur Beratung vorgelegt werden. Der Bundesrat hat rasch zu offenen Fragen Stellung zu nehmen. Die SVP verlangt, dass die im Protokoll enthaltenen Zusagen über ein Mitspracherecht Deutschlands zu allen Anflugverfahren in Grenznähe entschieden zurückgewiesen werden.
Bern, 5. Dezember 2003