Medienmitteilung

Kriminelle Ausländer endlich konsequent ausschaffen

Seit Annahme der Ausschaffungsinitiative ist klar: Ausländer, die für eine sogenannte Katalogtat rechtskräftig verurteilt wurden, müssen die Schweiz verlassen. Weil dies auch für EU-Ausländer gelten muss, will die SVP entsprechende Präzisierungen im Strafgesetzbuch. Sie fordert die anderen Parteien in der vorberatenden nationalrätlichen Kommission auf, die Vorstösse zu unterstützen und so dafür zu sorgen, dass der Volkswille nun endlich umgesetzt werden kann.

Die Schweizer Stimmbevölkerung sagte 2010 Ja zur Ausschaffungsinitiative und damit Ja dazu, dass ausländische Kriminelle zwingend die Schweiz verlassen müssen, wenn sie für eine der im Strafgesetzbuch (StGB) unter Artikel 66a und folgende aufgeführten Taten verurteilt wurden.

Die Justiz tut sich indes schwer mit der Umsetzung. Etwa das Zürcher Obergericht. Dieses urteilte im August 2017, dass ein Deutscher Staatsbürger hier bleiben kann, obwohl er wegen verschiedener Delikte gestützt auf Artikel 66a StGB des Landes zu verweisen wäre. Als Grund führten die Zürcher Richter an, das Personenfreizügigkeitsabkommen lasse einen Landesverweis nicht zu, weil der Mann keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes darstelle. Zwar hat das Bundesgericht in dieser Sache ein abschliessendes Urteil gefällt. Da es sich jedoch nicht um ein Leiturteil handelt, ist die Frage noch nicht geklärt, ob die Schweizer Verfassung dem Personenfreizügigkeitsabkommen vor geht.

Offenbar brauchen die Schweizer Richter klare Leitplanken bei der Umsetzung des Schweizer Rechtes. Deshalb fordert die SVP in einer parlamentarischen Initiative die Bestimmungen der Artikel 66a und folgende StGB so zu ergänzen, dass eine Landesverweisung auch für kriminelle EU-Ausländer umzusetzen ist. In einer zweiten parlamentarischen Initiative fordert die SVP zudem die Abschaffung der vom Parlament eingefügten Härtefallklausel. Wenn die letzten Sommer vom Bund publizierten Zahlen auch nur im Ansatz korrekt sind, dann wendet die Justiz die Härtefallklausel in gut einem Drittel der Fälle an – was beim besten Willen nicht mehr als die absolute Ausnahme gelten kann, in der die Klausel zum Einsatz kommen sollte.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates behandelt die beiden Vorstösse an ihrer aktuellen Sitzung. Die SVP erwartet von den anderen Parteien, dass sie nun zu ihren im Vorfeld der Abstimmung zur Selbstbestimmungsinitiative gemachten Zusicherungen stehen und die direkte Demokratie und damit den Volkswillen achten.

 
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