Medienmitteilung

Kurzpositionspapier: Wie weiter in der Libyen-Krise?

Die Libyen-Krise dauert auch nach der Rückkehr von Max Göldi an und erhält eine neue Wendung. Der Bundesrat…

Die Libyen-Krise dauert auch nach der Rückkehr von Max Göldi an und erhält eine neue Wendung. Der Bundesrat zeigte sich während der gesamten Dauer der Geiselnahme unfähig, die Krise zu bewältigen. Das weitgehende Versagen der Aussenpolitik, devote Bittgänge nach Libyen, ein unkoordiniertes Vorgehen der Departemente, widersprüchliche Informationen und Aussagen der Departementsvorsteher, Amtsgeheimnisverletzungen sowie Ränkespiele im Bundesrat haben die Ereignisse seit dem Beginn der Krise im Juli 2008 geprägt. Das Trauerspiel setzt sich nun mit der chaotischen Informationspolitik des Bundesrates über geplante, ausgelöste oder abgebrochene Befreiungsaktionen fort.

Im Zusammenhang mit der Geiselnahme von zwei Schweizer Geschäftsleuten in Libyen ist es zu massiven Menschen- und Völkerrechtsverletzungen durch den libyschen Staat gekommen. Diese Vergehen können nicht einfach hingenommen werden. Im Weiteren hat die Krise gezeigt, dass die Schengen-Mitgliedschaft der Schweiz nichts bringt. Die Schengen-Staaten sind der Schweiz bei der legitimen Anwendung der ihr gemäss Schengen zur Verfügung stehenden Mittel (Visarestriktionen) in den Rücken gefallen. Zudem ist es im Zusammenhang mit der Planung und möglicherweise eingeleiteten Ausführung von Befreiungsaktionen zu schweren Verstössen gegen das Prinzip der Neutralität gekommen, welche konsequent aufzuarbeiten und in Zukunft zu verhindern sind.

Aus diesen Gründen fordert die SVP Massnahmen in folgenden Bereichen:

  1. Die UNO versteht sich als Hüterin der Menschenrechte, der Sicherheit, des Friedens und der Rechtsstaatlichkeit auf der Welt. Diese Prinzipien wurden von Libyen durch die Geiselnahme massiv verletzt. Der Bundesrat hat bei jeder Gelegenheit betont, dass Recht und Frieden, gerade aus der Optik des Kleinstaates, nur auf der Ebene der UNO international sichergestellt werden können. Diese Versprechungen sind nun einzulösen. Die Schweiz muss deshalb von der UNO eine Verurteilung von Libyen für die erfolgte Geiselnahme und die damit zusammenhängenden Verstösse gegen die Menschenrechte sowie die Schweizer Souveränität verlangen. Der Bundesrat wird aufgefordert, bei der UNO umgehend entsprechende Schritte einzuleiten.
  2. Die Schengen-Mechanismen haben im Zusammenhang mit der Geiselnahme versagt. Die Schweiz hat korrekterweise Visasrestriktionen gegen Libyen beschlossen und umgesetzt. Diese Massnahme hat entsprechende Wirkung erzielt. Die übrigen Schengenmitglieder haben die Schweiz daraufhin aus Eigeninteresse gezwungen, die Restriktionen wieder aufzuheben. Sie sind der Schweiz damit in den Rücken gefallen. Der Bundesrat hat dem Druck nachgegeben. So bringt Schengen der Schweiz nichts. Die EU war es zudem, welche empfohlen hat, dass Max Göldi den Schutz der Botschaft als vertrauensbildende Massnahme verlässt. Die Leistung der EU in der Krise hat sich letztlich darauf beschränkt, dass 3 hochrangige Vertreter von Mitgliedsländern, nachdem Max Göldi die volle Gefängnisstrafe abgesessen hatte, bei der Ausreise dabei waren und sich gegenseitig auf die Schultern klopften. Eine ungeschönte Schengenbilanz ist rasch vorzulegen. Danach ist über den Verbleib der Schweiz im Schengenraum zu entscheiden.
  3. Der mit Libyen im Zusammenhang mit der Ausreise von Max Göldi
    unterzeichnete Aktionsplan ist fragwürdig und gefährlich. Er verpflichtet die Schweiz unter bestimmten Bedingungen zur Zahlung von 1,5 Millionen Franken, was einer Lösegeldzahlung gleichzusetzen ist. Verknüpft wird die Fälligkeit dieser Zahlung mit dem „Erfolg“ eines Verfahrens der Genfer Justiz im Zusammenhang mit der Publikation von Polizeibildern. Damit greift der Bund in bedenklicher Weise in ein laufendes Justizverfahren ein und verletzt zudem die föderalistische Kompetenzordnung. Lösegeldzahlungen und Kompetenzüberschreitungen des Bundesrates dürfen nicht wieder vorkommen. Die SVP wird auf parlamentarischem Weg entsprechende Vorstösse einreichen.
  4. Der Bundesrat widerspricht sich im Zusammenhang mit der erfolgten Planung und allfälligen Auslösung von Befreiungsaktionen. Während die Aussenministerin davon spricht, dass solche Massnahmen „geprüft“ wurden, redet die Bundespräsidentin von einem bereits erfolgten „Einsatzbefehl“ und dessen Widerruf. Ein solcher Einsatz im Ausland widerspricht in krasser Weise den neutralitätspolitischen Grundsätzen der Schweiz. Ohne Zustimmung des Staates, in dem der Einsatz stattfindet, käme dies einer Kriegshandlung gleich. Ein durchgeführter Einsatz hätte damit Krieg und Terror in die Schweiz holen können. Umstände, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen in dieser Angelegenheit sind deshalb lückenlos zu klären. Es zeigt sich auch, dass professionelle militärische Einheiten, welche im Ausland eingesetzt werden sollen, ein gefährliches Instrument sind, welches die Neutralität und Integrität der Schweiz gefährdet. Es verleitet die Verantwortlichen an der Spitze des Staates auch dazu, das Instrument im Affekt einzusetzen. Deshalb ist die Berufsformation Armee-Aufklärungsdetachement 10 (AAD 10) umgehend aufzulösen. Es dürfen keine neuen, militärischen Berufsformationen mit dem Ziel Auslandeinsätze durchzuführen, gebildet werden. Im sicherheitspolitischen Bericht und im Armeebericht sind die Auslandeinsätze der Schweizer Armee zu streichen.
 
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