Medienmitteilung

Landesrecht stärken

Der Bundesrat musste heute eingestehen, dass er mit seinen Bestrebungen, die Volksrechte einzuschränken, bereits in der Vernehmlassung gescheitert ist. Sowohl die Ausweitung der Ungültigkeitsgründe für Volksinitiativen als auch die materielle Vorprüfung und das Anbringen von Warnhinweisen auf den Unterschriftenbogen sind durchgefallen. Die SVP fordert nun den definitiven Übungsabbruch. Vielmehr sind die zunehmenden Konflikte durch eine Stärkung des Landesrechts zu lösen.

Der Bundesrat musste heute eingestehen, dass er mit seinen Bestrebungen, die Volksrechte einzuschränken, bereits in der Vernehmlassung gescheitert ist. Sowohl die Ausweitung der Ungültigkeitsgründe für Volksinitiativen als auch die materielle Vorprüfung und das Anbringen von Warnhinweisen auf den Unterschriftenbogen sind durchgefallen. Die SVP fordert nun den definitiven Übungsabbruch. Vielmehr sind die zunehmenden Konflikte durch eine Stärkung des Landesrechts zu lösen.

Die SVP hat bereits im Sommer 2013 mit konkreten Vorschlägen aufgezeigt, wie die zunehmende Verdrängung des schweizerischen Rechts durch internationales Recht gestoppt und der Einfluss des internationalen Rechts besser kontrolliert werden kann. Mit Verfassungsänderungen soll der Vorrang des demokratisch legitimierten Schweizer Rechts gegenüber internationalem Recht wiederhergestellt werden. Die Volksrechte sind zu stärken und nicht zu schwächen.

Die SVP schlägt folgende Massnahmen vor:

  • Der Vorrang der Bundesverfassung gegenüber dem Völkerrecht soll in der Verfassung festgehalten werden, unter Vorbehalt des zwingenden Völkerrechts. Das zwingende Völkerrecht soll die einzige inhaltliche Schranke einer Verfassungsänderung bleiben;
  • Die Angleichung von schweizerischem Recht an internationales Recht muss in der Verfassung, in einem Gesetz oder einem referendumspflichtigen Staatsvertrag vorgesehen sein (womit insbesondere einem autonomen Nachvollzug und einer automatischen Übernahme von EU-Recht Grenzen gesetzt werden); 
  • Bei Entscheiden internationaler Gerichte und Behörden muss sichergestellt werden, dass diese unabhängig sind und das Recht so anwenden, wie es ursprünglich galt (womit die Unterwerfung der Schweiz unter den Europäischen Gerichtshof EuGH ausgeschlossen wird); 
  • Das Zusammenspiel von Landesrecht und internationalem Recht muss durch klare, nachvollziehbare Grundsätze geregelt werden. Diese sind:
  1. Die Verfassung als die oberste Rechtsquelle der Schweiz geht dem internationalen Recht vor, unter Vorbehalt des zwingenden Völkerrechts.
  2. Neuere Gesetze gehen älteren Staatsverträgen vor. Umgekehrt gehenneuere Staatsverträge älteren Gesetzen vor, jedoch nur, wenn der Staatsvertrag dem Referendum unterstanden hat. 
  3. Widersprüche zwischen Landesrecht und internationalem Recht werden dadurch behoben, dass (i) im Fall des Vorrangs des LandesrechtsStaatsverträge neu ausgehandelt oder nötigenfalls gekündigt werden bzw. dass (ii) im Fall des Vorrangs des Völkerrechts das Landesrecht dem widersprechenden Staatsvertrag angepasst wird.

Einige dieser Vorschläge wurden bereits auf parlamentarischem Weg eingebracht. Die Lancierung einer Volksinitiative in diesem Bereich wird geprüft. Eine entsprechende Vernehmlassung bei den Kantonalparteien läuft.

 
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