Medienmitteilung

Liebes SECO, der Abstimmungskampf ist vorbei… – Die Zeit der Fakten wäre gekommen

Heute hat das SECO den „10. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU: Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt 2013“ präsentiert. Dabei gehen die Beschönigungen, mit welchen der Bundesrat die Bevölkerung vor der Abstimmung zur Volksinitiative „Gegen die Masseneinwanderung“ einlullen wollte, munter weiter.

Heute hat das SECO den „10. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU: Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt 2013“ präsentiert. Dabei gehen die Beschönigungen, mit welchen der Bundesrat die Bevölkerung vor der Abstimmung zur Volksinitiative „Gegen die Masseneinwanderung“ einlullen wollte, munter weiter. Statt Lösungen für bestehende Probleme aufzuzeigen, wird ein System angepriesen, das seit dem 9. Februar 2014 Geschichte ist. Es ist höchste Zeit, dass sich auch die Verwaltung den Tatsachen stellt.

Tatsache ist: Die Zuwanderung hat 2013 weiter zugenommen. Die Wanderungsbilanz lag mit 88’000 Personen um 15’000 über dem Vorjahr. Die Nettozuwanderung der EU27/EFTA-Bürger überstieg 2013 mit 66’200 Personen sogar den Höchstwert des Jahres 2008 von 61’200 Personen.

Tatsache ist: Der grösste Anteil der Zuwanderer (52%!) kommt nicht zur Erwerbstätigkeit in die Schweiz. Die Einreisen aufgrund Familiennachzug waren 2013 so hoch wie seit 20 Jahren nicht mehr (über 50‘000 Personen). Und genau in diesem Bereich möchte der Bundesrat gemäss seinem Konzept zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung nichts ändern. Dabei könnte man in diesem Bereich ansetzen und ohne Verlust eines einzigen wichtigen Arbeitnehmers die Zuwanderung markant senken und den Volksauftrag umsetzen.

Tatsache ist: Liest man den Bericht genau durch, so zeigt dieser auf, dass die Erwerbslosenquote nach Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) seit der Einführung der Personenfreizügigkeit zunimmt. In den zehn Jahren vor Inkrafttreten des FZA lag sie im Durchschnitt bei 3,4%, zwischen 2002 und 2013 im Durchschnitt bei 4,1%. In der Medienmitteilung und der Zusammenfassung des Berichts wird dies aber wie gewohnt verschwiegen.

Tatsache ist: Die Arbeitslosigkeit von Personen aus Portugal hat in den letzten Jahren stark zugenommen und lag 2013 bei rund 8% und damit viel höher als bei anderen EU-Bürgern oder gar Schweizern. Gleichzeitig war Portugal 2013 das EU-Land, aus welchem die Zuwanderung aufgrund der Personenfreizügigkeit am stärksten zugenommen hat. Aber auch bei Personen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten, mit denen erst ab diesem Jahr oder erst in einigen Jahren die volle Freizügigkeit herrscht, liegt die Arbeitslosenquote auf Höchstständen (EU-Oststaaten/EU-Erweiterung 2004: 8%; Rumänien/Bulgarien: 11,8%!)

Tatsache ist: EU-Bürger dürfen unabhängig von ihrer Aufenthaltsbewilligung im Ausland geleistete Versicherungszeiten für einen Leistungsbezug bei der Schweizer Arbeitslosenversicherung (ALV) anrechnen lassen. Damit haben sie bereits nach ihrem ersten Arbeitstag in der Schweiz Anrecht auf ALV-Leistungen, sofern sie zuvor 12 Monate in der EU Beiträge bezahlt haben. Die Zahl der Leistungsbezüger, welche von diesem Recht Gebrauch machten, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Lag sie bis 2008 immer unter 500 Personen, so erreichte sie 2013 einen bisherigen Höchstwert von 2313. Der Umfang der ausgerichteten Arbeitslosenentschädigungen dieser Personen belief sich 2012 auf knapp 31 Millionen Franken. Doch auch hier sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, die gemäss Art. 121a BV vorgesehenen Begleitmassnahmen zur Steuerung der Zuwanderung mittels Senkung der Sozialleistungsansprüche zu nutzen.

Fazit: Um die Zuwanderung wirkungsvoll und wirtschaftsverträglich senken zu können, muss neben der Einführung von Kontingenten und eines Inländervorrangs auch beim Familiennachzug und bei der Senkung des Anspruches auf Sozialleistungen angesetzt werden. Unter anderem soll nur noch ALV-Beiträge erhalten, wer mindestens 24 Monaten eine beitragspflichtige Beschäftigung in der Schweiz ausgeübt hat. Die SVP hat in ihrem Umsetzungskonzept auf die Wichtigkeit solcher Begleitmassnahmen hingewiesen und entsprechende Forderungen aufgenommen. Diese wurden in der vergangenen Session in Form von Vorstössen auch bereits im eidgenössischen Parlament eingereicht.

Die Zeit des Schönredens ist vorbei. Der Bundesrat ist in der Pflicht, auch die negativen Folgen der Personenfreizügigkeit anzuerkennen, offen zu kommunizieren und endlich entsprechende Massnahmen zu ergreifen, wie sie das Volk am 9. Februar unmissverständlich beschlossen hat.

 
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