Am 1. Juni 2008 entscheidet das Schweizer Volk über die Volksinitiative „Für demokratische Einbürgerungen". Diese Vorlage will bewährte, schweizerische Traditionen weiterführen und die…
(SVP) Am 1. Juni 2008 entscheidet das Schweizer Volk über die Volksinitiative „Für demokratische Einbürgerungen“. Diese Vorlage will bewährte, schweizerische Traditionen weiterführen und die Rechtssicherheit in unserem Einbürgerungssystem wiederherstellen. Der Entscheid, wer Schweizer wird und wer nicht, muss weiterhin vom Volk getroffen werden. Einbürgerungen sind ein demokratischer Entscheid und kein Verwaltungsakt!
Im Sommer 2003 fällte das Bundesgericht ein Urteil von grosser Tragweite betreffend Einbürgerungen. Dieses entzog die Erteilung des Bürgerrechts dem direktdemokratischen Prozess praktisch vollständig. Urnenentscheide gelten nicht mehr, und Gemeindeinstanzen haben ihre Einbürgerungsentscheide zu begründen, damit sie von abgewiesenen Kandidaten vor Gericht angefochten werden können. Die Richter und Beamten hebeln mit diesem Verfahren die direkte Demokratie aus und überschreiten ihre Kompetenzen.
Das Bundesgericht hat die Rechte der Stimmbürger massiv eingeschränkt und einen Weg gefunden um die Einbürgerungen zu erleichtern. Dies obwohl das Volk die erleichterte Einbürgerung bereits drei Mal an der Urne abgelehnt hat. Diese Masseneinbürgerungen führen dazu, dass auch schlecht integrierte oder gar kriminelle Ausländer eingebürgert werden. Diese belasten einerseits unsere Sozialwerke und können, sobald sie das Schweizer Bürgerrecht erhalten haben, auch im Falle von schweren Straftaten nicht mehr des Landes verwiesen werden.
Die SVP will den bewährten Zustand, wie er in der Schweiz seit jeher gegolten hat, wiederherstellen. Es ist eines der grundlegenden Volksrechte, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes frei bestimmen können, wer Schweizer wird und wer nicht. Die Gemeindebürger kennen die Einbürgerungskandidaten sowie ihre Verhältnisse und ihren Charakter besser als weltfremde Gerichte oder Verwaltungen und können deshalb am Besten über die Frage der Einbürgerung entscheiden.
Bei Annahme der Volksinitiative können die Gemeinden wieder selbst festlegen, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilen soll. Dieser Entscheid wird dann endgültig sein.
Die Initiative „Für demokratische Einbürgerungen“ will also:
Diese Anliegen sind für die Zukunft des Bürgerrechtes, die Erhaltung der Volksrechte und den zukünftigen Weg unseres Landes von zentraler Bedeutung!
Bern, 15. April 2008