Der heutige Entscheid des Bundesrates, auf die Verabschiedung eines Gegenentwurfs zur Rasa-Initiative zu verzichten und diese dem Parlament zur Ablehnung zu empfehlen, entspricht der Forderung der SVP. Eine Annahme der Initiative bedeutet nämlich die Fortsetzung der unbegrenzten Masseneinwanderung. Gleiches wäre bei den vom Bundesrat in Erwägung gezogenen Gegenvorschlägen der Fall gewesen.
Eine Ablehnung der Rasa-Initiative bestätigt hingegen die notwendige Beschränkung der Masseneinwanderung. Da das Parlament mit seinem Nichtumsetzungsgesetz verfassungswidrig das Gegenteil beschlossen hat, fordert die SVP, dass der Auftrag von Volk und Ständen endlich umgesetzt wird. Die Zuwanderung ist eigenständig zu steuern und zu begrenzen. Die Verfassung schreibt zu diesem Zweck klar Höchstzahlen, Kontingente sowie einen wirksamen Inländervorrang vor: ein Konzept, das sich in der Schweiz bereits zwischen 1970 und 2007 bewährt hat. Dieses von Volk und Ständen am 9. Februar 2014 angenommene Konzept bedeutet die Beendigung der heutigen Personenfreizügigkeit.
Die SVP wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass der Verfassungsartikel zur Steuerung der Zuwanderung auch auf Gesetzesstufe umgesetzt wird. Die Netto-Zuwanderung der Ausländerinnen und Ausländer beläuft sich seit Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2007 – als Folge der Personenfreizügigkeit und der Asylpolitik – auf rund 800’000 Personen, was der Grössenordnung des Kantons Waadt entspricht.