Heute hat das überparteiliche Komitee gegen die Verstaatlichung der Kinder seine Argumente gegen die Einführung eines neuen Verfassungsartikels zur Familienpolitik den Medien und der Öffentlichkeit…
Nein zur Verstaatlichung der Kinderbetreuung – Nein zum neuen Familienartikel!
Heute hat das überparteiliche Komitee gegen die Verstaatlichung der Kinder seine Argumente gegen die Einführung eines neuen Verfassungsartikels zur Familienpolitik den Medien und der Öffentlichkeit präsentiert. Einmal mehr werden der Schweizer Bevölkerung Versprechungen gemacht, ohne die Auswirkungen dieser Verfassungsänderung transparent darzulegen. Dabei unterstellt der Bundesrat, dass im Bereich der Kinderbetreuung derartige Missstände herrschen, dass auf Verfassungsebene ein Machtinstrument für den Bund geschaffen werden müsse, um den Kantonen familienpolitische Grundsätze und Massnahmen aufzwingen zu können, falls diese – nach Meinung des Bundes – nicht genügend für ein bedarfsgerechtes Angebot an familienexternen Betreuungsmöglichkeiten tun.
Faktisch geht es jedoch um eine Kompetenzverschiebung von den Kantonen an den Bund, also einen Abbau des Föderalismus und damit um eine Verstaatlichung der Kinderbetreuung und der Familie. Die Referenten des überparteilichen Komitees zeigten auf, dass einerseits keine nennenswerten bzw. flächendeckenden Missstände herrschen und andererseits bereits heute vielfältige Unterstützungen und Entlastungen zugunsten der Familien existieren. Dazu Filippo Leutenegger: „Der Familienartikel löst immense Ansprüche an den Staat aus und untergräbt das Rückgrat der Familie, die Eigenverantwortung und die Freiwilligenarbeit“.
Viel schlimmer als die fehlende Notwendigkeit wiegen jedoch die Folgen eines unnötigen Eingreifens des Bundes: Die Bemühungen der Kantone und Gemeinden sowie Privater in der Kinderbetreuung würden überflüssig und verdrängt. Die bisherigen vielfältigen und lokal unterschiedlichen Strukturen müssten vielerorts aufgehoben und durch zentralisierte Einheitsangebote ersetzt werden. Es muss mit zusätzlichen jährlichen Ausgaben von 4 bis 12 Milliarden Franken plus Investitionskosten in unbekannter Höhe für neue Infrastrukturen gerechnet werden, wenn die schweizerische Familienpolitik mit diesem neuen Verfassungsartikel in eine staatliche Planwirtschaft umgebaut werden soll. Kosten, die notabene von den Kantonen und Gemeinden bzw. den Steuerzahlern allein getragen werden müssen.
Das überparteiliche Komitee gegen die Verstaatlichung der Kinder empfiehlt deshalb allen Schweizerinnen und Schweizern, den neuen Verfassungsartikel zur Familienpolitik am 3. März 2013 an der Urne abzulehnen.
Das umfassende Argumentarium gegen den neuen Familienartikel sowie die Referate der Medienkonferenz finden Sie auf www.familienartikel-nein.ch.