Trotz Annahme der Masseneinwanderungsinitiative hat sich der Nationalrat heute für die Beibehaltung des Familiennachzuges für vorläufig Aufgenommene ausgesprochen und damit selbst bei Personen ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz keine Verschärfung der Zuwanderungskriterien befürwortet.
Trotz Annahme der Masseneinwanderungsinitiative hat sich der Nationalrat heute für die Beibehaltung des Familiennachzuges für vorläufig Aufgenommene ausgesprochen und damit selbst bei Personen ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz keine Verschärfung der Zuwanderungskriterien befürwortet. Dies widerspricht klar dem Volkswillen und den während dem Abstimmungskampf geäusserten Versprechen zur Regulierung der Zuwanderung.
Das Schweizer Stimmvolk hat sich am 9. Februar 2014 mit der Annahme der Volkinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ für eine Steuerung der Zuwanderung und dabei auch für schärfere Kriterien für den Familiennachzug ausgesprochen. Unbestritten war im Abstimmungskampf auch bei den Mitteparteien und der Wirtschaft, dass damit insbesondere auch der Familiennachzug aus Drittstaaten eingeschränkt werden müsse. Selbst bei einer Ablehnung der Initiative – so wurde während dem Abstimmungskampf versprochen – hätte man sich für eine Senkung der Zuwanderung aus Drittstaaten – insbesondere beim Familiennachzug – eingesetzt. Doch nun will der Nationalrat diesen nicht einmal für Personen ohne Aufenthaltsbewilligung und mit abgelehntem Asylentscheid einschränken!
Denn heute hat die grosse Kammer eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion mit 104 zu 75 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt, welche den Familiennachzug von vorläufig Aufgenommenen streichen wollte. Vorläufig Aufgenommene sind Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, bei denen der Vollzug der Wegweisung sich aber als unzulässig, unzumutbar oder unmöglich erwiesen hat. Sie müssten das Land verlassen, sobald dies möglich ist. Neben den linken Parteien haben sich auch die Fraktionen von GLP, BDP und CVP geschlossen für die Beibehaltung des Familiennachzuges für diese Personen ausgesprochen. Dies, obwohl mit dieser Massnahme ein wichtiger Punkt der neuen Verfassungsbestimmung ohne jeglichen Konflikt mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen oder der EMRK hätte umgesetzt werden können.
Gerade vor dem Hintergrund, dass die Zahl der vorläufig Aufgenommenen in den letzten Jahren immer mehr zugenommen hat und heute mit 24‘227 über die Hälfte der Personen im Asylprozess ausmacht, ist dieser Entscheid der Mitte-Links-Mehrheit im Nationalrat völlig unhaltbar und läuft der neuen Verfassungsbestimmung diametral entgegen.
Neben der Streichung des Familiennachzuges müsste die vorläufige Aufnahme grundsätzlich überdacht werden. Es kann nicht sein, dass eine Person mit abgelehntem Asylentscheid z.B. nur deshalb nicht in die Heimat zurückgeschickt wird, weil ihr „bei einer Rückkehr in ihre Heimat keine bereits vorhandenen Ressourcen zur Verfügung stehen“, so wie dies gerade heute in einem exemplarischen Fall bekannt wurde.